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Übertragungsnetzbetreiber

2020: EEG-Umlage steigt auf 6,756 Ct/kWh

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 15. Oktober 2019 die EEG-Umlage für das Jahr 2020 veröffentlicht. Sie beträgt 6,756 Ct/kWh und ist damit 5,5 % höher als im Vorjahr (2019: 6,405 Ct/kWh).

Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2020 veröffentlicht. Sie bezieht die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee ein, die vor 2019 über die Netzentgelte gewälzt wurden. Die Offshore-Netzumlage beträgt 0,416 Ct/kWh für das Jahr 2020 (2019: 0,416 Ct/kWh).

EEG-Umlage

Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2020 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie des zu erwartenden Stromverbrauchs.

Für 2020 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,9 Mrd. Euro. Die EEG-Umlage wird von Letztverbrauchern für jede bezogene kWh entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.

Prognostizierte „Deckungslücke“ von etwa 24,2 Mrd. Euro

Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zur Prognose 2019 eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um etwa 8,6 TWh auf etwa 226 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Fördersumme von 26,2 Mrd. Euro). Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 % erhöht haben, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten bzw. Erlöspositionen ergibt sich für 2020 eine prognostizierte „Deckungslücke“ von etwa 24,2 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Kernumlage für 2020 von etwa 6,8 Ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 Ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,6 Ct/kWh auf Energie aus Biomasse, etwa 1,4 Ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,2 Ct/kWh auf Windenergie auf See.

In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos sowie die sogenannte Liquiditätsreserve ein. Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für deren Vermarktung. Die EEG-Umlage gibt allerdings nicht den wirtschaftlichen Nutzen der über das EEG geförderten Anlagen wieder, vgl.: Ohne das EEG wäre Strom deutlich teurer. ■

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