Auf die Konsequenzen weist der DVGW allerdings nicht sagt: Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Es wird also höchste Zeit, sich mit den Änderungen der Trinkwasserverordnung auseinanderzusetzen. ■
INFO-TIPP
FAQ zu Trinkwasser-Installationen
Auf die Konsequenzen weist der DVGW allerdings nicht sagt: Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Es wird also höchste Zeit, sich mit den Änderungen der Trinkwasserverordnung auseinanderzusetzen. ■