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Arbeitshilfe

Kommentar zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

Brennende Leitungsanlagen können wie Zündschnüre wirken, wenn sie Wände durchdringen. Eben dieses Durchdringen ist aber erforderlich, um u. a. die Funktionen von Systemen im Brandfall sicherzustellen. Die baurechtlichen Anforderungen hierzu sammelt der Arbeitskreis TGA der Bauministerkonferenz in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR).

Allerdings zeigen zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis, dass sich Inhalte wie auch Auswirkungen der MLAR nicht allen Verantwortlichen unmittelbar erschließen – insbesondere bei rechtlichen und elektrotechnischen Aspekten. Zur Unterstützung von Planern, Errichtern, Herstellern, Behörden und Versicherern haben der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sowie VdS Schadenverhütung deshalb entsprechende Erläuterungen und praktische Hinweise zur Umsetzung erarbeitet. Diese stehen als VdS 3536 „Kommentar des Ad Hoc AK von VdS und ZVEI zur Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ und als ZVEI-Merkblatt kostenlos zur Verfügung.

Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und VdS-Projektleiter für die neue Publikation: „Auf 28 kompakten Seiten bieten wir ergänzende Hilfestellungen u.a. zur Schutzzielbetrachtung der Leitungsanlagen, für die Behandlung der Feuerwehrperipherie und natürlich zum Funktionserhalt für Löschanlagen sowie Alarmierungsfunktionen. Wir wollen so nicht nur zu verlässlicher Sicherheit, sondern auch zu Arbeitserleichterung für all die Verantwortlichen rund um optimalen Brandschutz beitragen.“

Michael Brahm, Manager Safety & Security Technologies im ZVEI: „Der gemeinsame Kommentar erscheint nun in der 2. Auflage und bietet der gesamten Brandschutzbranche eine kompakte Hilfestellung zur Interpretation der MLAR. In der Praxis stellen sich regelmäßig konkrete Fragen zur Umsetzung des komplexen Regelwerks. Hier setzen wir mit unserer gemeinsamen Publikation an, indem wir eine praxisnahe Interpretation aufzeigen.“ ■