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Die KfW hat die Antragstellung im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) beendet. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ausgeschöpft. Für Zuschussempfängerinnen und -empfänger bleiben Informationen, Dokumente und Formulare verfügbar.
KfW bearbeitet laufende Anträge weiter
Laufende Anträge sind nicht betroffen. Wer den Antrag bereits gestellt hat, wird weiterbearbeitet. Wer die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erhält in den nächsten Tagen eine Zusage. Damit ist der Zuschuss reserviert.
Auch bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Die KfW zahlt den Zuschuss aus, sobald der Nachweis über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen vorliegt.
Identität nachweisen und Rechnungen hochladen
Ist der Zuschussantrag bestätigt, kann das Vorhaben starten. Danach verlangt die KfW den Identitätsnachweis, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Alternativ gibt es die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post.
Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Gesamtkosten im KfW-Zuschussportal erfasst und die entsprechenden Rechnungen hochgeladen werden. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ ist zusätzlich das Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“ erforderlich, das ein Sachverständiger erstellt. Unterlagen per Post sollen nicht eingereicht werden.
KfW verweist auf Kredit und mögliche Mittel 2027
Ob der Zuschuss 455-B zurückkehrt, hängt von neuen Bundesmitteln ab. Werden im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt, wird eine Antragstellung wieder möglich sein. Dabei gilt weiter: Ein Antrag ist nur möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen hat.
Als Alternative verweist die KfW für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden auf den zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159).
Formulare und Merkblätter hierzu finden Sie hier. Quelle: ar / KfW
Informationen zum Programm „Barrierereduzierung - Investitionszuschuss“ (gefördert in Altersgerecht Umbauen):
• Für das Jahr 2026 standen Programmmittel in Höhe von 50 Millionen Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung zur Verfügung.
• Für einzelne Maßnahmen wurden Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaute, bekam 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
• Seit dem 08. April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträge mit einem Volumen von rund 46,1 Millionen Euro erteilt. Im Durchschnitt wurde jede Wohneinheit mit rund 1.720 Euro gefördert.
• Das Programm ist als Objektförderung angelegt, das heißt, die barrierearme Wohnung steht auch nach dem Auszug der ursprünglichen Mieterinnen oder Eigentümer neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung.