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Bundes-Klimaschutzgesetz

Sofortprogramm: Wärmepumpen und Heizungsoptimierung…

smuki – stock.adobe.com

Im Prinzip wurden sie per Gesetz gezwungen, zumindest terminlich: BMWK und BMWSB haben am 13. Juli 2022 wegen der noch von der GroKo zu verantwortenden Zielüberschreitung im Jahr 2021 ein Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vorgelegt. Den größten Beitrag sollen Wärmepumpen und die Heizungsoptimierung liefern.

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Robert Habeck) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, Klara Geywitz) am 13. Juli 2022 vorgestellte Sofortprogramm für den Gebäudesektor war notwendig geworden, weil die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um 2 Mio. t CO2-Äquivalent (Mt CO2e) überschritten hatten (115 statt 113 Mt. CO2e).

Wobei die vom Umweltbundesamt ermittelte und vom Expertenrat für Klimafragen bestätigte Höhe der Verfehlung der Realität schmeichelt: Der Prüfbericht kommt in Absatz 103 zu einer Abschätzung, dass die statistisch nicht dem Jahr 2021 zugeordnete aber in diesem Zeitraum verbrauchte Menge an Heizöl zusätzlichen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor von rund 8 Mt CO2e entsprechen würde (vgl: Expertenrat bestätigt Zielverfehlung im Gebäudesektor). Hintergrund sind Vorzieheffekte vor dem Inkrafttreten der CO2-Bepreisung von Brennstoffen ab dem Jahr 2021.

Mit der Bestätigung der Zielverfehlung durch den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen am 13. April 2022 bestätigt waren BMWK und BMWSB nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen. Dass soll nun den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, sodass die nach dem KSG zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden.

Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor

Eigentlich kann man die Vorlage noch nicht als Sofortprogramm bezeichnen, vielmehr werden überwiegend bereits bekannte Maßnahmen eingeordnet:

1. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Mit der GEG-Novelle soll u. a. gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Auf EU-Ebene wird der Vorschlag der EU-Kommission vom 15. Dezember 2021 zu den Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Rahmen der Gebäude-Richtlinie unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung ist aufgrund der laufenden Verhandlungen noch zu definieren. Die Regelungen sollen nach Beschluss der EU-Gebäuderichtlinie noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden.

Anmerkung der Redaktion: Eigentlich sind die Eckpunkte bereits seit längerem bekannt, aus dem Ampel-Koalitionsvertrag und dem Entlastungspaket.

2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG soll die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere bis zu deren Inkrafttreten die Marktteilnehmer auf die ab 2024 neu geltenden EE-Wärmeanforderungen (65-%-Klausel für erneuerbare Energien) an neue Heizungen vorbereiten. Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG soll die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045. Die derzeit existierende Sanierungsdynamik soll aufrechterhalten werden.

Anmerkung der Redaktion: Auch diese Punkte sind nicht neu. Bemerkenswert ist allerdings, dass der Gebäudebestand weiterhin erst ab 2045 klimaneutral sein soll. Eigentlich ist heute gut bekannt, dass dies nicht mit einem gerechten Beitrag Deutschlands für das Pariser Übereinkommen vereinbar ist.

3. Bundesförderung Serielle Sanierung: Die Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) ist schon am 7. Mai 2021 an den Start gegangen. Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen einschließlich damit verbundener Anlagentechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden.

Anmerkung der Redaktion: BMWK und BMWSB deklarieren nun die Weiterführung des Förderprogramms als Maßnahme ihres Sofortprogramms.

4. Initiative öffentliche Gebäude: Mit einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erreicht werden. Der hierfür erforderliche Dialog mit Ländern und Kommunen soll „noch“ im zweiten Halbjahr 2022 starten.

5. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur: Mit dem BMWSB-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen künftig kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden. Dabei geht es z. B. um die energieeffiziente Sanierung von Schwimmbädern.

6. Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich: Mit dem Förderprogramm Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich des BMWSB sollen Vorhaben gefördert werden, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben.

7. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen das System der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung umgebaut und vorhandene Wärmenetze auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.

8. Gesetz für kommunale Wärmeplanung: Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung zur KWP ist derzeit noch offen.

9. Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe: Wärmepumpen sind durch ihren hohen Effizienzgrad und potenzielle Treibhausgas-Neutralität eine Schlüsseltechnologie im Wärmebereich. Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen: 1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden; 2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung; 3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inklusive qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.

10. Optimierung bestehender Heizungssysteme: Aktuell werden verschiedene – auch ordnungsrechtliche – Umsetzungsoptionen jenseits von Förderung erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren.

11. Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Mit dem Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden mit dem EnEfG wichtige Anforderungen aus der laufenden EU-EED-Novelle (Energy Efficiency Directive) national umgesetzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen u.a. zu erheblichen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor führen.

Eine im Sofortprogramm enthaltene Tabelle zu den Treibhausgasminderungswirkungen der Einzelmaßnahmen zeigt, dass diese im Jahr 2022 fast ausschließlich durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gehoben werden. 2023 kommt die noch nicht konkretisierte Optimierung bestehender Heizungssysteme hinzu. Bei einem Minderungsbeitrag von 0,6 Mt CO2e dürfte dies auch Verpflichtungen enthalten. Erst 2024 wird mit der dann greifenden 65-%-Klausel für erneuerbare Energien ein größerer Hebel angesetzt: insbesondere eine große Anzahl Wärmepumpen soll dann den Gebäudesektor dekarbonisieren.

Treibhausgasminderungswirkungen der Einzelmaßnahmen des am 13. Juli 2022 vom BMWK und BMWSB vorgelegten Sofortprogramms mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor in Mio. t CO2e.

BMWK / BMWSB

Treibhausgasminderungswirkungen der Einzelmaßnahmen des am 13. Juli 2022 vom BMWK und BMWSB vorgelegten Sofortprogramms mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor in Mio. t CO2e.

Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Letztes Jahr gab es dabei eine Ohrfeige für das BMWi und das BMI. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.

Laut BMWK und BMWSB wird mit dem vorgeschlagenen Sofortprogramm die Klimapolitik im Gebäudesektor ambitioniert neu ausgerichtet und die momentan auf 152 Mt CO2e bezifferte Lücke (aufsummierte jährliche Werte lt. Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm) bis 2030 geschlossen: Mit dem Sofortprogramm soll der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zwischen 2022 und 2030 in Summe um etwa 156 bis 161 Mt CO2e absinken und die bestehende Emissionslücke geschlossen werden. ■ 
Quelle: BMWK, BMWSB / jv