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HOAI

HOAI-Gutachten: TGA-Orientierungswerte viel zu niedrig

Nach einem am 30. März 2021 vorgestellten Gutachten sind die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI stark veraltet und müssen deutlich angehoben werden. Beim Leistungsbild Technische Ausrüstung ist die Unterdeckung mit 26,7 % besonders hoch.

Das Gutachten wurde im Auftrag des Instituts für Wissen in der Wirtschaft IWW und dem Verband Beratender Ingenieure VBI von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon erarbeitet, der 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mitentwickelt hatte.

Für das Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

HOAI-Tafelwerte sind stark veraltet

Günter Göbel, IWW-Chefredakteur: „Es zeigt sich, wie wichtig die Beauftragung des Gutachtens war. Es konnte nachgewiesen werden, dass die HOAI-Tafelwerte stark veraltet sind und weder die Kostensteigerungen der letzten Jahre noch die gestiegenen Anforderungen für Ingenieure und Architekten abgebildet werden. Nun haben Architekten und Ingenieure für eine realistische Honorarermittlung validere Werte.“

VBI-Präsident Dipl.-Ing. Jörg Thiele: „Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“

Ausgewählte Ergebnisse

● Leistungsbild Technische Ausrüstung, Objekt mit 1,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten,
    Honorarzone II, erforderliche Steigerung: 26,70 %

● Leistungsbild Gebäude, Objekt mit 2,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten,
    Honorarzone III, erforderlich Steigerung: 24,53 %

● Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Objekt mit 5,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten,
    Honorarzone III, erforderliche Steigerung 20,30 %

● Leistungsbild Tragwerksplanung, Objekt mit 2,0 Mio. Euro anrechenbaren Kosten,
    Honorarzone III, erforderliche Steigerung 17,57 %

Verfahren

Im Rahmen dieses Gutachtens wurde zunächst eine Honorarberechnungsformel entwickelt, die sich grundsätzlich an der Berechnungsformel zur damaligen Entwicklung der Honorartafelwerte der HOAI 2013 orientiert.

Diese Berechnungsformel bildet das mathematische Grundgerüst als rechnerische Ausgangsbasis. Sie bildet die Honorartafelwerte der HOAI in der Fassung von 2013 für die jeweiligen Leistungsbilder mit den jeweiligen anrechenbaren Kosten und den jeweiligen Honorarzonen einheitlich rechnerisch ab.

Auf dieser Basis wurde die erweiterte Honorarberechnungsformel entwickelt, in die in einem zweiten Schritt die Einflussfaktoren:

● Baupreisentwicklung,
● Rationalisierung,
● Mehr- oder Minderaufwand durch rechtliche und technisch-fachliche Anforderungen,
● Kostenentwicklung in Planungsbüros (Personal- und Sachkosten)

integriert wurden. Diese erweiterte Formel entspricht in den grundlegenden mathematischen Zusammenhängen der Honorarformel, die auch bei der Entwicklung der Honorartafelwerte im Jahre 2013 zugrunde gelegt wurden, jedoch mit verschiedenen rechnerischen Modernisierungen.

So wurde bei der nunmehr entwickelten Honorarformel zwischen kleineren und größeren Projekten (anhand von 2 Referenzwerten) unterschieden, um herauszuarbeiten, ob und inwieweit eine verhältnisgerechte Entwicklung der Einflussgrößen verfeinert abgebildet werden kann.

Darüber hinaus ist die Honorarberechnungsformel aktualisiert worden, da die Ausgangsparameter der rechnerischen Zusammenhänge bei den Honorartafelwerten der HOAI 2013 andere sind als bei den noch älteren Honorartafelwerten, die dem BMWI-Gutachten 2013 zugrunde lagen. Die aktuelle Formel ist im Gutachten abgebildet und hinsichtlich ihrer Formelparameter erläutert.

Auf dieser Grundlage wurde anschließend eine Umfrage bei Anwendern der HOAI (im Wesentlichen Ingenieurbüros und Architekturbüros) durchgeführt. Mit der Umfrage wurden die oben erwähnten Einflussfaktoren jedoch ohne den Faktor Baukostenentwicklung abgefragt.

Der Einflussfaktor Baukostenentwicklung wurde den entsprechenden Angaben des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden entnommen.

Die Umfrageergebnisse wurden im Rahmen einer Einschätzung zu den Einflussfaktoren durchgeführt. Von ca. 5400 befragten Ingenieurbüros und Architekturbüros kamen insgesamt 555 Antworten zurück. Im Verhältnis zur Umfrage bei Wahlprognosen, kann man hier ebenfalls von einem stabilen Umfrageergebnis ausgehen.

Die Umfrageergebnisse betreffend der oben genannten Einflussfaktoren in Form einer Einschätzung der einzelnen Marktteilnehmer wurden in die Formeln eingestellt und ergaben damit die Honorartafelwerte, die als Anhaltswerte dem Gutachten beigefügt sind.

Weiteres Gutachtenergebnis

Als weiteren Aspekt dieses Gutachtens wurde hinterfragt, ob eine Steigerung der Baukosten die gestiegenen Aufwendungen bei den Planungsbüros ausgleichen kann oder nicht.

Die eindeutige Antwort ist, dass Baukostensteigerungen in keinem Zusammenhang mit den Steigerungen bei den Bürokosten und bei dem Mehraufwand stehen. Auch inhaltlich bzw. kalkulatorisch bestehen hier keine rechnerischen Zusammenhänge.

Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber

Mit dem Gutachten können auch Fragen der Angemessenheit der Honorare gewürdigt werden. Denn es ist derzeit vermehrt zu beobachten, dass nicht unerhebliche Unterschreitungen der Basis-Honorarsätze (ehemalige Mindestsätze) das Preisgefüge bei Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren gemäß VGV so drücken, dass die hohe Planungsqualität, die Architektur- und Ingenieurbüros bislang auszeichnet, durchaus gefährdet wird. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass etwaige Fragestellungen zur Angemessenheit von Honoraren in kurzer Frist während des Vergabeverfahrens zu klären sind. ■

Siehe auch: TGA-Themenseite HOAI