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Regelwerk

Fragenkatalog zur novellierten F-Gase-Verordnung

Duka Mer – stock.adobe.com, mit KI generiert

Die novellierte F-Gase-Verordnung tritt am 11. März 2024 in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie Kälte-Klima-Fachfirmen unmittelbar nach Inkrafttreten erfüllen. Einige Punkte in der Verordnung sind jedoch noch nicht endgültig geklärt.

Der VDKF und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik haben darum einen Fragenkatalog zur F-Gase-Verordnung erarbeitet, der auch vom BIV mitunterzeichnet wurde, und sich mit diesem an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt; verbunden mit der Bitte, die offenen Fragen in deren nächsten Konferenz am 26./27. März 2024 zu klären, damit die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche eine bundesweit einheitliche und zeitnahe Auslegung der Verordnung erhält.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Die BLAC soll einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in Deutschland sicherstellen. Die BLAC befasst sich auch mit Umsetzung, Auslegung und Vollzug der F-Gase-Verordnung.

Im Schreiben an die BLAC unter anderem folgende offene Aspekte in der F-Gase-Verordnung angesprochen:

● Umsetzung von Ausnahmeregelungen in der Praxis, wenn die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen keinen Einsatz von alternativen Kältemitteln ermöglicht
● Vorgaben für Dichtheitskontrollen an Anlagen mit HFKW/HFO-Kältemittelgemischen
● Abgrenzung von ggf. erlaubten Umbaumaßnahmen an bestehenden Einrichtungen zu Inverkehr­bringungs­verboten von Neuanlagen
● Ausnahmeregelungen für „in sich geschlossene Anlagen“ für Tiefkälte-Anwendungen
● Kennzeichnung von Bestandsanlagen

Der Fragenkatalog ist auch dafür geeignet, Betreiber, Fachbetriebe und Planer schon im Vorfeld für die noch offenen Aspekte zu sensibilisieren. ■
Quelle: VDKF / jv

Im Kontext:
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Novellierte F-Gase-Verordnung tritt am 11. März 2024 in Kraft