Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B vom 31. Juli 2009 sind am 15. Oktober im Bundesanzeiger Nr. 155 bekannt gemacht worden (Download (nichtamtlich)). Der Abschnitt 1 des Teils A der VOB und Teil B der Ausgabe 2009 sollen erst gemeinsam mit der Vergabeverordnung (VgV), die den Abschnitt 2 des Teils A der VOB in Bezug nimmt, in Kraft treten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist hierfür die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, mit einem Inkrafttreten ist deswegen erst im Frühjahr 2010 zu rechnen.
    
    
    Ohne eine vergleichende Gegenüberstellung von VOB/A 2006 und VOB/A 2009 zwischen den beiden Fassungen ist ein Zusammenhang nur schwer zu erkennen, weil die Neufassung anders aufgebaut, sortiert und nummeriert ist.
    
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