Nach Berechnungen des Bundesverbands Solarwirtschaft wird in Deutschland in Kürze das fünfmillionste registrierte Solarstromsystem in Betrieb gehen.
Am 16. Mai 2024 ist das sogenannte „Solarpaket I“ in Kraft getreten. Es vereinfacht unter anderem die vorgeschriebene Anmeldung von Steckersolargeräten.
Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung wird modernisiert.
Der Photovoltaik-Zubau lag im Jahr 2023 leistungsbezogen rund 85 % über dem Vorjahr. Die Solarwirtschaft erwartet für 2024 eine anhaltend hohe Nachfrage.
Der Photovoltaik-Boom führt 2023 zu einem Rekordwachstum. Bis August sind schon über 700 000 neue PV-Anlagen mit ca. 9,2 GWp in Betrieb gegangen.
An Pfingsten 2023 ist der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme der 3-millionsten Photovoltaik-Anlage gemeldet worden und die PV-Leistung übertrifft 70 GWp.
Eine Petition an den Bundestag fordert, die Genehmigung von Balkonkraftwerken bis 800 W zu vereinfachen rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden.
Seit dem 31. Januar 2019 müssen alle Anlagenbetreiber des deutschen Strom- und Gasmarktes sich und ihre Anlagen im „Marktstammdatenregister“ registrieren. Betroffen sind auch 1,7 Mio. Solarstrom- und zahlreiche KWK-Anlagen. Betreiber sollten allerdings vor dem Erfüllen ihrer Registrierungspflicht zunächst eine energierechtskonforme Umsetzung anderer Pflicht sicherstellen.