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Alle Artikel zum Thema Marktstammdatenregister

Marktdaten

Bald sind 5 Millionen Photo­voltaik-Anlagen in Betrieb

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Nach Berechnungen des Bundes­verbands Solar­wirt­schaft wird in Deutsch­land in Kürze das fünf­millionste re­gis­trier­te Solar­strom­sys­tem in Be­trieb gehen.

Dezentrale Energiewende

Solarpaket I vereinfacht An­mel­dung von Steckersolargeräten

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Am 16. Mai 2024 ist das so­genannte „Solar­paket I“ in Kraft ge­tre­ten. Es ver­ein­facht unter an­de­rem die vor­ge­schrie­be­ne An­mel­dung von Stecker­solar­ge­rä­ten.

Elektrifizierung

Ab April 2024 ver­ein­fach­te Re­gis­trie­rung von Bal­kon­kraft­werken

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Zum 1. April 2024 ver­ein­facht die Bundes­netz­a­gen­tur die Re­gis­trie­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken im Markt­stamm­daten­re­gis­ter (MaStR). Auch die Nutzer­füh­rung wird mo­der­ni­siert.

Marktdaten

2023 wurden mehr als 1 Million Solar­anlagen installiert

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Der Photovoltaik-Zubau lag im Jahr 2023 leistungs­bezogen rund 85 % über dem Vorjahr. Die Solar­wirt­schaft erwartet für 2024 eine anhaltend hohe Nachfrage.

Elektrifizierung

IWR erwartet 2023 mehr als 1 Mio. neue Photovoltaik-Anlagen

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Der Photovoltaik-Boom führt 2023 zu einem Rekord­wachstum. Bis August sind schon über 700 000 neue PV-Anlagen mit ca. 9,2 GWp in Betrieb gegangen.

Marktdaten

Es gibt jetzt in Deutschland über 3 Mio. Photovoltaik-Anlagen

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An Pfingsten 2023 ist der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme der 3-millionsten Photovoltaik-Anlage gemeldet worden und die PV-Leistung übertrifft 70 GWp.

Elektrifizierung

Petition für vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken

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Eine Petition an den Bundestag fordert, die Genehmigung von Balkonkraftwerken bis 800 W zu vereinfachen rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden.

Energietechnik

Marktstammdatenregister scharf geschaltet

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Seit dem 31. Januar 2019 müssen alle Anlagenbetreiber des deutschen Strom- und Gasmarktes sich und ihre Anlagen im „Marktstammdatenregister“ registrieren. Betroffen sind auch 1,7 Mio. Solarstrom- und zahlreiche KWK-Anlagen. Betreiber sollten allerdings vor dem Erfüllen ihrer Registrierungspflicht zunächst eine energierechtskonforme Umsetzung anderer Pflicht sicherstellen.