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Haushaltsnahe Dienstleistungen kaum abgesetzt

Laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag von Sage Software im Juli 2007 macht bislang weniger als die Hälfte der Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, den Arbeitslohn von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerker-Rechnungen steuerlich geltend zu machen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage unter 1174 Bundesbürgern. So hätten bis Mitte Juli 2007 erst 46,9% der deutschen Haushalte, in denen im letzten Jahr ein Handwerker beschäftigt wurde, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den hierbei anfallenden Arbeitslohn in ihrer Steuererklärung anzugeben. 43,9% gab sogar an, noch nicht von dieser Steuerspar-Möglichkeit gehört zu haben.

Informationsdefizite
2006 hatte die Bundesregierung in ihrem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen von Handwerker-Rechnungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen beschlossen. Diese Maßnahme sollte u.a. der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen und mehr Arbeitsplätze schaffen. Die Idee des Gesetzgebers, auf diesem Weg für mehr Wachstum im Bereich Handwerk zu sorgen und unter anderem auch die Schwarzarbeit zu bekämpfen, scheint angesichts der aktuellen Zahlen nicht aufgegangen zu sein“, so Peter Dewald, Geschäftsführer von Sage Software. Um über die steuerlichen Vorteile zu informieren, bietet Sage auf der Website www.handwerker2008.de einen Leitfaden für Unternehmen zur Kundeninformation an. ToR

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