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RECHT

Für Wasseranschluss nur 7% Mehrwertsteuer

Eigentümer, die in der jüngeren Vergangenheit Arbeiten an ihrem Trinkwasseranschluss vornehmen ließen, haben Anspruch auf eine Rückerstattung zu viel gezahlter Mehrwertsteuer. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Die örtlichen Wasserversorger sollten ihren Kunden schnell und unbürokratisch dieses Geld zurückzahlen“, fordert Andreas Stücke, Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland. Vorbildlich sei das Vorgehen der Berliner Wasserbetriebe. Deren betroffene Kunden würden schriftlich auf die Rückzahlungsmöglichkeit hingewiesen. Wasserversorger, die dieses Problem nicht offensiv angehen, könnten schnell in den Verdacht, die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer in die eigenen Kassen zu lenken, so Stücke.

Hintergrund: Verordnung vom Bundesfinanzhof kassiert
Das Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an einem Trinkwasseranschluss grundsätzlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belegen sind. Diese Verordnung hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 (Az. V R 61/03) aufgehoben. Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur ermäßigt (7%) besteuert werden. Eigentümer, die seit August 2000 derartige Arbeiten durchführen ließen und dafür den vollen Mehrwertsteuersatz gezahlt haben, sollten sich umgehend an ihren Wasserversorgungsbetrieb wenden und die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern, rät Haus & Grund Deutschland. Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser-Hausanschlüssen, das sind Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. ToR


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