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Heizungswende

Ist eine neue Wärme­pumpe günstiger als eine Gas-Heizung?

Fokussiert – stock.adobe.com / JV, FV

Bis zur Inbetriebnahme kostet eine Gas-Heizung deutlich weniger als eine Heizungs-Wärmepumpe. Wie sieht es aber nach 6570 Tagen und zwischendurch auf dem Konto aus? Aus der Sichtweise eines Beratungskunden lässt sich ein einfaches Bewertungsverfahren ableiten.

Eine vor 2024 installierte Gas-Heizung mit einem eher geringen Gasverbrauch von 18 000 kWhHs/a wird, wenn die (um 6 Jahre extrapolierte) von der Bundesregierung für die GEG-Novelle verwendete Energiepreisprognose im 18-jährigen Zeitraum 2024 bis 2041 zutrifft, Gesamtkosten von rund 54 400 Euro verursachen. Berücksichtigt man zusätzlich eine Rücklage für den Ersatz am Ende der technischen Nutzungsdauer, ergeben sich Heizungskosten von täglich 9,65 Euro. In einem schlecht gedämmten größeren Einfamilienhaus sind es rund 20,00 Euro/d. Wer sich diese Kosten bewusst macht, wird sich unweigerlich fragen, ob die Beheizung seines Gebäudes nicht auch zu geringeren Kosten möglich ist.

Im erneuerten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ist für bestehende Gebäude die 65-Prozent-EE-Vorgabe bei der Heizungsmodernisierung zunächst fast vollständig ausgesetzt. Erst wenn eine Wärmeplanung nach bundesweit geltenden Kriterien amtlich bestätigt vorliegt – in Gemeinden mit über 100 000 Einwohnern ist dafür bis zum 30. Juni 2026 und in allen kleineren Gemeinden zwei Jahre länger Zeit –, wird die 65-Prozent-EE-Vorgabe Pflicht. Es gibt auch dann noch zahlreiche Ausnahme- und Übergangsregelungen, die jedoch vom Einzelfall abhängig sind.

Daraus folgt, dass bis zum Vorliegen der Wärmeplanung überall dort, wo absehbar keine leitungsgebundene Wärme verfügbar sein wird, Heizungs-Wärmepumpen und Biomasse-Heizkessel im Wettbewerb zur 1:1-Erneuerung von Öl- und Gas-Heizungen stehen. Denn für viele Jahre greifen bei Erdgas und Heizöl keine und bestenfalls künftig Pflichten zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.

Da die aktuellen Preise für Erdgas und Heizöl die steigenden Kostenanteile aus dem EE-Hochlauf und der CO2-Bepreisung noch nicht widerspiegeln und sich bei Erdgas gerade vom hohen und gebremsten Preisniveau wegbewegen, werden sie (oder ihre nachhaltigeren Ersatzprodukte) weiterhin als attraktiv wahrgenommen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich die Bürger darauf verlassen, dass künftige Pflichten nicht übermäßig teuer werden, weil die Politik vorher „abschirmend“ eingreift.

Muster eines „Wärmepumpen-Bierdeckels“. Das Konzept der drastisch vereinfachten „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ wurde vor bald 20 Jahren wieder ad acta gelegt. Der „Wärmepumpen-Bierdeckel“ findet sehr einfach eine Antwort auf die Frage: Heizt man mit einer Wärmepumpe günstiger als mit einer Gas-Heizung?

JV

Muster eines „Wärmepumpen-Bierdeckels“. Das Konzept der drastisch vereinfachten „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ wurde vor bald 20 Jahren wieder ad acta gelegt. Der „Wärmepumpen-Bierdeckel“ findet sehr einfach eine Antwort auf die Frage: Heizt man mit einer Wärmepumpe günstiger als mit einer Gas-Heizung?

Wird sich die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe gegenüber einer alten oder einer neuen Gas- oder Öl-Heizung rechnen?

Mit ein wenig Vorarbeit muss man für eine ja-vielleicht-nein-Einschätzung nur vier Dinge wissen:

● den ungefähren bisherigen Gasverbrauch in einem repräsentativen Jahr
● eine (lieber konservative) Einschätzung, welche Jahresarbeitszahl erreichbar 2,4 – 2,7 – 3,0 – 3,3 ist
● eine Abschätzung, ob die konkrete Realisierung einfach / normal / schwierig ist
● der Fördersatz, der über die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch genommen werden kann

Die Modellierung ist so aufgebaut, dass bei einer genauen Übereinstimmung in jedem Jahr alle Kosten für WPneu und Gas2024 ungefähr gleich hoch und nach 15 Jahren insgesamt genau gleich hoch sind. Gas2024 ist eine qualitätsgesicherte Anlage und somit eine höhere Hürde als im Markt bisher anzutreffen (wobei für die Qualitätssicherung keine zusätzlichen Kosten berücksichtigt wurden).

Dann sucht man im (passenden) „Wärmepumpen-Bierdeckel“ mit dem ermittelten bisherigen Gasverbrauch die richtige Zeile und mit der veranschlagten JAZ die zugehörige Zelle. Ablesebeispiel im Bild: Für einen Gasverbrauch von 20 000 kWhHs/a (Hs: Brennwert) verwendet man die Ziele mit dem kleineren Wert, also 19 325 kWhHs/a. Zudem wird konservativ eingeschätzt, dass die Wärmepumpe im realen Betrieb eine Jahresarbeitszahl von 2,7 erreicht.

Im „Wärmepumpen-Bierdeckel“ kann damit eine notwendige Förderquote von 43 % abgelesen werden. Können aus der BEG-2024 die Grundförderung (30 %) und der Speed-Bonus (25 %) beansprucht werden, liegt die tatsächliche Förderhöhe bei 55 % (mit zusätzlichem Innovationsbonus sind es  60 %). WPneu ist dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten 15 Jahren (Kreditlaufzeit) günstiger und danach deutlich günstiger als eine neue Gas-Heizung.

Anmerkung: Die angekündigt Erhöhung des Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 25 % als Speed-Bonus wurden von den Ampel-Sparbeschlüssen am 13. Dezember 2023 einkassiert. Die tatsächliche Förderhöhe verringert sich dadurch auf 50 %, inklusive Innovationsbonus sind es 60 %. Die Aussage wird dadurch nicht beeinflusst.  

Die Aussagekraft wird erhöht, wenn die notwendige Förderquote in der linken und der darüber liegenden Nachbarzelle kleiner als die BEG-Förderquote ist. In den benannten Nachbarzellen sind die Anforderungen höher. Auch hier ist BEG-Förderquote höher als die notwenige Förderung.

Bei sehr einfachen oder bei schwierigen Installationsbedingungen oder bei zusätzlichen Umfeldmaßnahmen würde man auf Tabellen mit anderen „Investkosten WPneu“ zugreifen.

Die genauen Randbedingungen, Vereinfachungen und das zugrunde liegende Konzept und auch ein Vergleich WPneu mit einer alten Gas-Heizung sind nachstehend dokumentiert.

Der Pflichtaufschub sollte aus eigenem Interesse nicht missverstanden werden

Das Aufschieben der 65-Prozent-EE-Pflicht sollte jedoch nicht als „Geschenk des Gesetzgebers“ missverstanden und sorglos angenommen werden. Vielmehr sollten für sinnvoll umsetzbare Lösungen die Gesamtkosten für einen längeren Zeitraum in eine Investitionsentscheidung einfließen. Wenngleich diese Betrachtungen im konkreten Fall für die individuelle Situation vor Ort erfolgen müssen, können Musterfälle bzw. Musterberechnungen helfen, den Aufwand zu begrenzen.

An gleicher Stelle hat die TGA+E-Redaktion im Rahmen des GEG 2024 und der sich abzeichnenden Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude für die Einzelmaßnahme Heizungsaustausch (BEG-2024) schon unterschiedliche Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit auf der Basis üblicher Berechnungsverfahren vorgestellt.

Beratungskunden haben allerdings oft einen anderen Blickwinkel und die Debatte rund um das „Heizungsgesetz“ hat gezeigt, dass insbesondere hohe Investitionskosten als Bedrohung wahrgenommen werden. Andererseits könnte man angesichts der gestiegenen Zinsen auch den höheren Investitionsbedarf für eine Heizungs-Wärmepumpe gewinnbringend anlegen und damit (angenommene) Mehrkosten beim Betrieb der Gas-Heizung kompensieren …

Systemvergleich mit jährlich „gleichen Kosten“

Um auf die Herausforderungen einer unübersichtlichen Vielfalt der möglichen Betrachtungsweisen einzugehen, orientiert sich die nachfolgende exemplarische Gegenüberstellung von Gas-Heizungen und einer diese ersetzenden Luft/Wasser-Wärmepumpe an „gleichen Kosten zum gleichen Zeitpunkt“. Dies lässt sich im Einzelvergleich mit unterschiedlichen Methoden centgenau modellieren aber nur mit stark eingeschränkter Nachvollziehbarkeit auf einen großen Vergleichsraum übertragen. Damit dies gelingt, wurden folgende Vereinfachungen vorgenommen:

● es wird ein Betrachtungszeitraum von 18 Jahren (6570 Tage) angenommen

● der Heizwärmebedarf ist im Betrachtungszeitraum konstant

● die Energiepreise werden im Zeitraum 2024 bis 2041 arithmetisch gemittelt

● es greift im Betrachtungszeitraum keine Energiepreisbremse und es gibt keine reduzierte Umsatzsteuer auf Erdgas

● alle laufenden Kosten werden einmal pro Jahr am Jahresende fällig

● die Kosten für Wartung und Schornsteinfeger wurden ausgehend vom Preisstand 2023 und einer Teuerung von 2 %/a über 18 Jahre Betrachtungszeit gemittelt

● bei den Krediten wurde eine Tilgung innerhalb von 15 Jahren angenommen; bei einer längeren Nutzungsdauer ergibt sich dann ein Kostenvorteil in Höhe der nicht mehr zu bezahlenden Rate für Zins und Tilgung; die Kreditrahmen wurden auf volle 100 Euro kaufmännisch gerundet

● auch wenn einige der möglichen Kreditrahmen aufgrund der geringen Höhe keine Kreditlaufzeit von 15 Jahren rechtfertigen würden, wurden sie für einheitliche Bedingungen beibehalten

● es wird angenommen, dass die alte Gas-Heizung im Betrachtungszeitraum funktionstüchtig bleibt und keine erhöhten Kosten für Reparaturen anfallen

Die Annahmen führen dazu, dass bei der Gas-Heizung durch die größte Steigung in der Preisprognose (Annahmen der Bundesregierung) die angenommenen Jahreskosten im ersten Betrachtungsjahr bei einem Gasbezug von 18 000 kWhHs/a um etwa 12 % über dem real zu zahlenden Wert liegen und im 18. Betrachtungsjahr um knapp 19 % unter dem real zu zahlenden Wert liegen. Die modellbedingte Abweichung liegt damit in einer Größenordnung, die sich auch aufgrund von üblichen Preisschwankungen an den Energiemärkten und aufgrund der Witterung ergeben kann. In der Gesamtsumme sind die Kosten systembezogen und systemübergreifend ohne Abzinsung jeweils gleich (nach 15 Jahren).

Durch die Kreditfinanzierung entstehen gegenüber dem Referenzsystem (hier: Gas-Heizung) auch unmittelbar nach der Heizungsmodernisierung keine höheren Kosten.

Bild 1 Grunddaten

JV

Bild 1 Grunddaten

Aus der Sicht des Beratungskunden kann damit für den Systemvergleich die folgende Frage beantwortet werden: Welches (kreditfinanzierte) Investitionsbudget steht zur Verfügung, wenn die gesamten Heizungskosten im hier gewählten Betrachtungszeitraum von 18 bzw. 15 Jahren gleich hoch sind und in den kommenden Jahren nicht deutlich von den ohne eine Heizungsmodernisierung auflaufenden Kosten pro Jahr abweichen. Im zweiten Schritt muss dann überprüft werden, ob mit der Investitionssumme das Vergleichssystem realisiert werden kann.

(Fiktiver) Systemvergleich 1: Alte Gas-Heizung vs. neue Wärmepumpe vs. neue Gas-Heizungen

Der Systemvergleich 1 entspricht der typischen Ausgangslange beim Durchspielen einer Heizungserneuerung ohne Havariefall. Dabei wird (fiktiv) unterstellt, dass die bestehende Heizung noch 18 Jahre ohne größere Reparaturen funktioniert und auch weiterbetrieben werden darf. Der von der Gas-Heizung bereitgestellte Nutzwärmebedarf wird mit einem Jahresnutzungsgrad von 0,88 (bezogen auf den Heizwert Hi) bereitgestellt. Die heizwertbezogene Gasmenge wird dann mit dem Brennwertfaktor (1,096) multipliziert, um der üblichen Gasabrechnung nach dem Brennwert (Hs) zu entsprechen.

Bild 2 Gesamtkosten pro Jahr für Energie, Wartung und Schornsteinfeger

JV

Bild 2 Gesamtkosten pro Jahr für Energie, Wartung und Schornsteinfeger

Die Energiepreise wurden aus der Energiepreisprognose der Bundesregierung abgeleitet, siehe Info-Kasten. Bei allen Systemen mit neuem Wärmeerzeuger wird aufgrund der geforderten Heizungsoptimierung inklusive Hydraulischem Abgleich der Nutzwärmebedarf mit dem Faktor 0,96 verringert.

Für die Luft/Wasser-Wärmepumpe WPneu werden die Werte für realisierte Jahresarbeitszahlen von 2,4 bis 3,6 angegeben. Für die neuen Gas-Heizungen wird der Nutzungsgrad auf 0,98 erhöht. Gas2023 ist eine neue Gas-Heizung, die am 31. Dezember 2023 in Betrieb geht und dadurch (sofern vor Ort verfügbar) noch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilem Erdgas betrieben werden darf. Gas2024 wird einen Tag später eingebaut und in Betrieb genommen und muss ab 2029 den EE-Hochlauf im Brenngas realisieren (siehe Info-Kasten).

Die hier auf den Heizwert bezogenen Jahresnutzungsgrade entsprechen den in [1, Tabelle 4 Seite 26] auf den Brennwert bezogenen Jahresnutzungsgraden und zwar für Gas2023 und Gas2024 mit Qualitätssicherung und für Gasalt ohne Qualitätssicherung.

Bild 3 Finanzierungsspielraum pro Jahr (Kreditrate) gegenüber Gas_alt

JV

Bild 3 Finanzierungsspielraum pro Jahr (Kreditrate) gegenüber Gas_alt

Bild 2 zeigt die jährlichen Kosten und Bild 3 die jährlichen Differenzkosten, die als Rate für Zins und Tilgung eingesetzt werden. Bild 4 zeigt den damit zu bedienenden Kredit bei einem staatlich verbilligten Zinssatz von 2 %/a. In Bild 5 wurde ein Zinssatz von 7 %/a angenommen. Die Laufzeit wurde jeweils auf 15 Jahre und damit drei Jahre kürzer als der Betrachtungszeitraum festgelegt. In den Varianten, die eine Finanzierung ermöglichen, ergibt sich damit eine zusätzliche Sicherheit bei einer positiven Bewertung für WPneu.

Bild 4a und Bild 5a leiten aus den jeweiligen Kreditrahmen für eine exemplarische Förderquote von 60 % das maximal mögliche Investitionsbudget ab. Damit wird auf Basis von drei einfachen Einschätzungen erkennbar, ob die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe mit gleichen oder geringeren Kosten wie der Weiterbetrieb einer Gas-Heizung möglich ist:

Verbrauchsniveau: mittlerer Gasverbrauch der letzten Jahre, sofern keine Messung der abgegebenen Nutzwärme existiert (Zeile); ist das Referenzsysteme (hier die Gas-Heizung) in der Anschaffung günstiger, ist ein zu niedrig eingeschätzter Verbrauch für das Vergleichssystem anspruchsvoller

Effizienz: Welche Jahresarbeitszahl ist aufgrund des Wärmeübergabesystems voraussichtlich realisierbar (Spalte)?

Schwierigkeitsgrad und Sensibilität: Sind die maximal möglichen Investitionskosten aufgrund der Aufstellbedingungen und zusätzlicher Arbeiten, beispielsweise zum Erreichen einer förderfähigen Jahresarbeitszahl, auskömmlich (Zelle)? Trifft die Bewertung „ist auskömmlich“ auch für die benachbarten Zellen oberhalb / unterhalb und links zu, ist die Einschätzung stabil. Eine noch höhere Sicherheit ergibt die Prüfung mit der Zelle schräg links oberhalb / unterhalb.

Eine Unsicherheit bleibt mit dem Verfahren allerdings bestehen: Entwickeln sich die Energiepreise bzw. das Verhältnis der Energiepreise zueinander deutlich anders als mit der Prognose der Bundesregierung zugrunde gelegt, verändert sich zwangsläufig auch das Verhältnis der Gesamtkosten.

Ablesebeispiel 1: Nimmt man das Gebäude mit einem (ursprünglichen) Nutzwärmebedarf von 14 000 kWh/a an, was bei Gasalt einem Gasverbrauch von 17 436 kWhHs/a entspricht, ergibt sich aus Bild 4 beim staatlich verbilligten Kredit für WPneu und einer Jahresarbeitszahl von 2,7 ein maximales Kreditvolumen von 14 000 Euro.

Bei der Verwendung eines natürlichen Kältemittels in WPneu ergibt sich dann bei einer Förderquote von 60 % aus 30 % Grundförderung, 25 % Speed-Bonus und 5 % Innovationsbonus in Bild 4a ein mögliches Investitionsvolumen von 32 000 Euro (bei maximal anrechenbaren Kosten für die Förderung von 30 000 Euro). Mit diesem Budget und der um drei Jahre kürzeren Tilgungszeit ist für die getroffenen Annahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Kostenvorteil für WPneu_2,7 gegenüber Gasalt auszugehen, was dann für den konkreten Fall nachzurechnen wäre. Zusätzliche Sicherheit, ob sich der Aufwand lohnt, bringt die Kontrolle der Nachbarzellen: Auch bei einem geringeren Verbrauchsniveau (Zelle darüber) und einer geringeren Effizienz der Wärmepumpe im Betrieb (Zelle links daneben) als angenommen, liegen die möglichen Investitionsvolumen von 30 300 Euro und 28 750 Euro in einem realistischen Bereich.

Bild 4 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_alt bei 15 Jahren Laufzeit und 2 %/a eff. Zinssatz; mit Ablesebeispiel 1

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Bild 4 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_alt bei 15 Jahren Laufzeit und 2 %/a eff. Zinssatz; mit Ablesebeispiel 1
Bild 4a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 2 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_alt; mit Ablesebeispiel 1

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Bild 4a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 2 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_alt; mit Ablesebeispiel 1

Ablesebeispiel 2 springt an gleicher Stelle in Bild 5, wo ein maximales Kreditvolumen von 9900 Euro abzulesen ist. Daraus ergibt sich bei einem Förderzuschuss von 60 % ein maximal mögliches Investitionsvolumen von 24 750 Euro (Bild 5a). Angesichts der zurzeit aufgerufenen Installationspreise ergibt sich eher eine geringe Chance für eine Umsetzung mit Kostenvorteil für WPneu_2,7. (Würde man die Kreditlaufzeit von 15 auf 18 Jahre erhöhen, stünden 27 500 Euro zur Verfügung.) Kann eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht werden, steigt das mögliche Investitionsvolumen durch den höheren Kreditrahmen auf 28 250 Euro (würde man die Kreditlaufzeit von 15 auf 18 Jahre erhöhen, stünden 30 200 Euro zur Verfügung). Es muss somit genau nachgerechnet und kalkuliert werden.

Ablesebeispiel 3: Schon in den vorhergehenden Systemvergleichen wurde gezeigt, dass die Modernisierung mit einer Heizungs-Wärmepumpe – anders als oft behauptet – bei höheren Verbrauchswerten zu geringeren Gesamtkosten einfacher zu erreichen ist. Nimmt man einen Nutzwärmebedarf von 26 000 kWh an, was bei Gasalt einem Gasverbrauch von 32 381 kWhHs/a entspricht, lässt sich in Bild 5 für eine Jahresarbeitszahl von 2,7 ein maximales Kreditvolumen von 17 300 Euro ablesen. Daraus ergibt sich in Bild 5a bei einem Förderzuschuss von 60 % ein maximal mögliches Investitionsvolumen von 35 300 Euro (mit gedeckeltem Zuschuss), was bei einer Nachrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Kostenvorteil von WPneu_2,7 gegenüber Gasalt ergibt. Bei einer Verbesserung der Jahresarbeitszahl steigt die Wahrscheinlichkeit. Auch mit den Werten in den zu prüfenden Nachbarfeldern sollte eine Umsetzung realisierbar sein, sofern kein erhöhter Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen ist.

Bild 5 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_alt bei 15 Jahren Laufzeit und 7 %/a eff. Zinssatz

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Bild 5 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_alt bei 15 Jahren Laufzeit und 7 %/a eff. Zinssatz
Bild 5a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 7 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_alt

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Bild 5a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 7 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_alt

Ablesebeispiel 4: Die beiden Gas-Heizungen können nach den bisherigen Ankündigungen den staatlich verbilligten Kredit nicht in Anspruch nehmen (Bild 4). Das aus den Einsparungen mögliche abzuleitende Kreditvolumen bei einem nicht verbilligten Kredit Bild 5 von maximal 7800 Euro lässt keine Finanzierung der Heizungserneuerung mit Gas2023 bei gleichen Kosten wie Gasalt zu. Das trifft automatisch auch auf Gas2024 zu, weil hier das Gas durch den EE-Hochlauf teurer ist.

Systemvergleich 2: neue Gas-Heizung vs. neue Wärmepumpe

Der (fiktive) Systemvergleich 1 unterstellt die noch 18 Jahre mögliche Nutzung von Gasalt ohne die Rücklagenbildung für einen Ersatz am Ende der technischen Nutzungsdauer. Ein praxisgerechter Systemvergleich 2 ergibt sich mit Gas2023 und einer nicht geförderten Anfangsinvestition aus schon gebildeten Rücklagen in Höhe von 8500 bis 11 000 Euro. Diese wurden bewusst eher konservativ angesetzt.

In den WPneu-Fällen erhöht die Rücklage den Eigenanteil am Investitionsbudget. Allerdings sind auch die laufenden Kosten von Gas2023 durch den höheren Nutzungsgrad geringer.

Bild 6 Gesamtkosten pro Jahr für Energie, Wartung und Schornsteinfeger

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Bild 6 Gesamtkosten pro Jahr für Energie, Wartung und Schornsteinfeger
Bild 7 Finanzierungsspielraum pro Jahr (Kreditrate) gegenüber Gas_2023

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Bild 7 Finanzierungsspielraum pro Jahr (Kreditrate) gegenüber Gas_2023

Analog zum Systemvergleich 1 zeigt Bild 6 die jährlichen Kosten und Bild 7 die jährlichen Differenzkosten, die als Rate für Zins und Tilgung eingesetzt werden. Bild 8 zeigt den damit zu bedienenden Kredit bei einem staatlich verbilligten Zinssatz von 2 %/a. In Bild 9 wurde ein Zinssatz von 7 %/a angenommen. Die Laufzeit wurde wieder auf 15 Jahre verkürzt.

Bild 8a und Bild 9a leiten wie oben für Bild 4a/5a aus den jeweiligen Kreditrahmen und einer exemplarischen Förderquote von 60 % das maximal mögliche Investitionsbudget ab.

Ablesebeispiel 5: Nimmt man wieder das Gebäude mit einem (ursprünglichen) Nutzwärmebedarf von 14 000 kWh/a an, was bei Gas2023 einem Gasverbrauch von 15 030 kWhHs/a entspricht, ergibt sich beim staatlich verbilligten Kredit für WPneu und einer Jahresarbeitszahl von 2,7 aus Bild 8 ein maximales Kreditvolumen von 8400 Euro. Zusammen mit der Rücklage für die Heizungserneuerung in Höhe von 9000 Euro kann der Heizungsmodernisierer einen Eigenanteil von 17 400 Euro leisten. Mit einer Förderquote von 60 % (siehe Ablesebeispiel 1) auf maximal 30 000 Euro ergeben sich ein Förderzuschuss von 18 000 Euro und ein mögliches Investitionsvolumen von 35 400 Euro (Bild 8 a). Mit diesem Budget und der um drei Jahre kürzeren Tilgungszeit ist für die getroffenen Annahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Kostenvorteil für WPneu_2,7 gegenüber Gas2023 auszugehen. Das gilt auch, wenn man die Realisierungschance mit den Werten aus der linken und der darüber liegenden Zelle bewertet.

Ablesebeispiel 6: Für Gas2024 erscheinen die Mehrkosten von 115 bis 344 Euro (unter 7 %) gegenüber Gas2023 gering zu sein (Bild 7). Durch die Mittelwertbildung und den Start des EE-Hochlaufs erst ab 2029 werden aber die Preissignale durch die gestufte Verteuerung unsichtbar.

Bild 8 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_2023 bei 15 Jahren Laufzeit und 2 %/a eff. Zinssatz

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Bild 8 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_2023 bei 15 Jahren Laufzeit und 2 %/a eff. Zinssatz
Bild 8a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 2 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_2023

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Bild 8a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 2 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_2023

Ablesebeispiel 7 springt wieder an gleicher Stelle in Bild 9, wo sich ein maximales Kreditvolumen von 6000 Euro ablesen lässt. Zusammen mit der Rücklage für die Heizungserneuerung in Höhe von 9000 Euro kann der Heizungsmodernisierer einen Eigenanteil von 15 000 Euro leisten. Bei einer Förderquote von 60 % ergibt sich ein maximal mögliches Investitionsvolumen von 33 000 Euro. Auch hier dürfte eine genaue Berechnung mit den tatsächlichen Gegebenheiten einen Vorteil für WPneu schon bei einer JAZ unterhalb von 2,7 ergeben. Das deutet auch der Wert in der linken Nachbarzelle von 31 200 Euro an.

Ablesebeispiel 8: Nimmt man für einen ursprünglichen Nutzwärmebedarf von 26 000 kWh an, was bei Gas2023 einem Gasverbrauch von 27 914 kWhHs/a entspricht, lässt sich in Bild 9 für eine Jahresarbeitszahl von 2,7 ein maximales Kreditvolumen von 10 500 Euro ablesen. Zusammen mit der Rücklage für die Heizungserneuerung in Höhe von ebenfalls 10 500 Euro kann der Heizungsmodernisierer einen Eigenanteil von 21 000 Euro leisten. Daraus ergibt sich bei einer Förderquote von 60 % für maximal 30 000 Euro anrechenbare Kosten ein maximal mögliches Investitionsvolumen von 39 000 Euro (Bild 9a). Bei einer Nachrechnung wird sich dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kostenvorteil von WPneu_2,7 gegenüber Gas2023 ergeben. Das trifft auch auf den Wert (35 700 Euro) in der linken Nachbarzelle zu, die eine Jahresarbeitszahl von 2,4 repräsentiert.

Ablesebeispiel 9: Auch der ungünstigste Fall mit einem ursprünglichen Nutzwärmebedarf von 10 000 kWh, was bei Gas2023 einem Gasverbrauch von 10 736 kWhHs/a entspricht, hat auch bei einer schlechten Jahresarbeitszahl noch gute Chancen, dass WPneu einen Kostenvorteil gegenüber Gas2023 ergibt. Aus Bild 9 ergibt sich für eine Jahresarbeitszahl von 2,4 ein maximales Kreditvolumen von (rechnerisch) 3200 Euro. Zusammen mit der Rücklage für die Heizungserneuerung in Höhe von 8500 Euro kann der Heizungsmodernisierer einen Eigenanteil von 11 700 Euro leisten. Daraus ergibt sich bei einer Förderquote von 60 % für maximal 30 000 Euro anrechenbare Kosten ein maximal mögliches Investitionsvolumen von 29 250 Euro (Bild 9a) für eine relativ kleine Wärmepumpenleistung.

Ablesebeispiel 10: Die hohen Förderquoten können leicht zu einer Fehleinschätzung bei der Wirtschaftlichkeit führen, insbesondere unterhalb des Förderdeckels. Geht man beispielsweise in Ablesebeispiel 8 davon aus, dass die Wärmepumpeninstallation nur 32 000 Euro kostet. Dann geht die Differenz von 7000 Euro voll an den Investor, zuzüglich der Kosten für den nicht voll ausgenutzten Kreditrahmen. Kostet hingegen im Ablesebeispiel 9 die Wärmepumpeninstallation nur 25 250 Euro, sinkt der Förderzuschuss von 17 550 Euro auf 15 150 Euro. Von den 4000 Euro eingesparten Kosten tragen nur 1600 Euro zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei und 2400 Euro verbleiben im Fördertopf.

Bild 9 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_2023 bei 15 Jahren Laufzeit und 7 %/a eff. Zinssatz

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Bild 9 Möglicher Kredit aus dem Finanzierungsspielraum ggü. Gas_2023 bei 15 Jahren Laufzeit und 7 %/a eff. Zinssatz
Bild 9a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 7 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_2023

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Bild 9a Mögliches Investitionsvolumen inkl. Kredit (15 a, 7 %/a) und 60 % Förderung bis 30.000 Euro ggü Gas_2023

Variationen von Systemvergleich 2

Bis Ende 2021 schien „die Welt noch in Ordnung zu sein“ – zumindest für die Gas-Wirtschaft, aber auch für die Gaskunden. Selbstredend hätten alle Kunden lieber noch billigeres Gas zur Verfügung gehabt, im ersten Jahr der CO2-Bepreisung galt diese bei einem Gaspreis für Haushaltskunden von insgesamt 7,06 Ct/kWh aber als verpufft. Nimmt man diesen Gaspreis (Gas2021) als allgemein akzeptiert an und verteuert ihn ab 2022 um 2 %/a, ergibt sich ein mittlerer Gaspreis für den Zeitraum 2024 bis 2041 von 8,91 Ct/kWhHs, der 36 % unter dem mittleren Gaspreis für Gas2023 liegt.

Die laufenden Kosten für WPneu liegen dann mit den Strompreisen aus der Energiepreisprognose der Bundesregierung erst bei Jahresarbeitszahlen über 3,0 unter denen von Gas2021. Erst bei Jahresarbeitszahlen von 3,3 und einem Nutzwärmebedarf von 20 000 kWh/a wird die Kappungsgrenze der anrechenbaren Kosten für die BEG-2024 von 30 000 Euro erreicht.

Wie das Preisniveau 2021 heute gesehen wird, zeigt ein Brief von BDEW und vzbv vom 5. Oktober 2023 zum Auslaufen der Energiepreis-Entlastungen an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages und die Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse. Darin heißt es: „Viele Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnten erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten und hätten wohl kaum Verständnis für diese Maßnahmen.“

Es gibt aber auch Wünsche aus der Wärmepumpenbranche. Insbesondere wird die europarechtlich mögliche Minimierung der Stromsteuer von aktuell 2,05 Ct/kWh (netto) auf 0,1 Ct/kWh (netto) gefordert. Der mittlere Strompreis aus der Energiepreisprognose der Bundesregierung würde dadurch von 31,16 Ct/kWh auf rund 28,84 Ct/kWh sinken. Bei dieser Strompreissenkung um gut 7,4 % wäre eine Luft/Wasser-Wärmepumpe voraussichtlich ab einer Jahresarbeitszahl von 3,0 und einem Nutzwärmebedarf über 20 000 kWh mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gleichen Gesamtkosten wie Gas2021 realisierbar.

Mit einer gleichzeitigen Absenkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % für Wärmepumpentarife, dies ist ebenfalls eine Forderung der Wärmepumpenbranche, würde sich ein mittlerer Strompreis von 25,93 Ct/kWh ergeben. Der Strompreis läge dann 16,8 % unter der Energiepreisprognose der Bundesregierung.

Im Vergleich zum Ablesebeispiel 8 und Gas2021 stünde dem Heizungsmodernisierer nur ein Eigenanteil von 12 900 Euro statt 21 000 Euro zur Verfügung. Daraus ergibt sich bei einer Förderquote von 60 % für maximal 30 000 Euro anrechenbare Kosten ein maximal mögliches Investitionsvolumen von 30 900 Euro statt 39 000 Euro.

Kritik an der BEG-2024 und an der Kritik zur BEG-2024

Eine weitere Forderung aus der Branche ist, dass die Kappungsgrenze bei den anrechenbaren Kosten von 30 000 Euro auf mindestens 45 000 Euro angehoben wird. Bild 10 zeigt für alle Konfigurationen, um welchen Betrag die möglichen Investitionskosten gegenüber Bild 9a steigen würden.

Die Anhebung käme genau dort zum Tragen, wo eine Wirtschaftlichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin gegeben ist und wäre damit – bei den hier gewählten Randbedingungen – aus Sicht des Fördermittelgebers und auch aus der Sicht eventuell durch die überhöhte Ausreichung leer ausgehender Anspruchsteller verschwendet. Der Bereich mit geringen Energieverbräuchen, wo die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich schwieriger zu erreichen ist, profitiert kaum (Bild10). Bei der Forderung handelt es sich – unabhängig von den hier gewählten Randbedingungen – um eine Fehlsteuerung und Fehlleitung von Fördermitteln. Den tatsächlichen Bedarf würde ein Festbetrag pro Wärmepumpenanlage im Gegenzug zu einer geringeren prozentualen Bezuschussung erheblich besser berücksichtigen. Anmerkung: Wenn das Verhältnis Strompreis zu Gaspreis deutlich steigt, sind auch vollkommen andere Verläufe möglich, vgl. Spalte JAZ = 2,4 in Bild 12.

Bild 10 Zusätzlicher Förderbetrag (zusätzliches Investitionsvolumen) ggü. Bild 9a bei 60 % Förderung bis 45.000 Euro

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Bild 10 Zusätzlicher Förderbetrag (zusätzliches Investitionsvolumen) ggü. Bild 9a bei 60 % Förderung bis 45.000 Euro

Bei einer Förderung über einen prozentualen Zuschuss werden immer nur die investierten Eigenmittel gehebelt [Eigenanteil × BEG-Förderquote / (1 − BEG-Förderquote) = Förderung, ggf. gedeckelt]. Ergeben sich aus einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung keine zu investierenden Eigenmittel, gibt es auch keine Fördermittel. Ergeben sich aus einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bereits auskömmliche Fördermittel, gibt es noch eine Belohnung obendrauf. 

Bei Wärmepumpenanlagen für einen geringen Energieverbrauch wird die Förderung der BEG-2024 tendenziell unzureichend sein. Bei hohem Energieverbrauch wird die Förderung trotz der Deckelung hingegen regelmäßig höher als notwendig sein.

Bild 11 zeigt für eine exemplarische Preiskurve auf Basis von Bild 9 den Förderzuschuss. In den Spalten mit den Jahresarbeitszahlen 2,7 und 3,0 variiert der erforderliche Förderzuschuss in einem Bereich von 10 000 Euro bis 15 000 Euro nur geringfügig.

Bild 11 Notwenige Förderhöhe auf Basis des Eigenanteils aus Bild 9 für die notwendigen Investkosten WP_neu

JV

Bild 11 Notwenige Förderhöhe auf Basis des Eigenanteils aus Bild 9 für die notwendigen Investkosten WP_neu

Bild 12 übersetzt Bild 11 in eine Förderquote (mit einer Deckelung der anrechenbaren Kosten bei 30 000 Euro wie angekündigt). In den Spalten mit den Jahresarbeitszahlen 2,7 und 3,0 variiert die erforderliche Förderquote von 33,3 % (das ist weniger als die in der BEG-2024 vorgesehene Grundförderung plus dem Innovationsbonus) bis 53,6 % (wofür in der BEG-2024 die Grundförderung und zusätzlich der Speed-Bonus erforderlich sind). Das verdeutlicht die generelle Kritik an einer prozentualen Förderung und lässt befürchten, dass die begrenzten Fördermittel nicht sorgsam eingesetzt werden. Die Problematik ist keine Besonderheit bei Wärmepumpen, sie trifft auf alle förderfähigen Heizsysteme zu.

Bild 12 Notweniger Fördersatz bei Eigenanteil aus Bild 9 für die Investkosten WP_neu; Förderdeckel: 30.000 Euro

JV

Bild 12 Notweniger Fördersatz bei Eigenanteil aus Bild 9 für die Investkosten WP_neu; Förderdeckel: 30.000 Euro

Anmerkungen / Schlussfolgerungen

Der Betrachtungszeitraum von 18 Jahren hat aufgrund des Modells nur einen Einfluss auf die mittleren Energiepreise und die mittleren Wartungskosten. Durch die auf 15 Jahre verringerte Kreditlaufzeit gelten die Aussagen für eine Nutzungszeit von 15 bis 18 Jahren. Bei einer Nutzungszeit über 15 Jahren wird das Referenzsystem tendenziell bevorteilt.

Auch alle Eingangsdaten wurden tendenziell optimistisch für die Gas-Heizung angenommen. Die Energiepreisprognose der Bundesregierung wurde 1:1 übernommen. Im Artikel Nur mit Wärmepumpen sind niedrige Heizkosten realisierbar wurde mit einem detaillierteren Verfahren und anderen Rahmenbedingungen gezeigt, dass auch bei größeren und einseitigen Abweichungen sich lediglich das Feld, in dem eine Wärmepumpe wirtschaftlicher als eine Gas-Heizung ist, verschiebt.

Muss der Heizungsmodernisierer zur Finanzierung einer Wärmepumpe einen Kredit zu Marktkonditionen (z. B. 7 %/a) aufnehmen, wird das mögliche Investitionsbudget insbesondere bei einer hohen Förderquote für den Investitionszuschuss gegenüber einem verbilligten Kredit (z. B. 2 %/a) deutlich verkleinert (Vergleich der Bilder 4a und 5a bzw. 8a und 9a). Unterhalb der Deckelung wird dadurch indirekt auch der Investitionszuschuss verringert.

Für die Ablesebeispiele war zumeist eine Jahresarbeitszahl von 2,7 die Eingangsgröße. Diese wird in der Praxis nicht immer erreicht. Im Vergleich tritt WPneu aber gegen eine Gas-Heizung an, für die ein nur mit Qualitätssicherung erreichbarer Nutzungsgrad berücksichtig worden ist. Somit darf auch für WPneu die gleiche Sorgfalt angenommen werden. Dann wäre auch eine Jahresarbeitszahl von 3,0 bei Heizkörpern zur Wärmeübergabe gerechtfertigt.

Mit den Energiepreisen aus der Prognose der Bundesregierung und den angekündigten hohen Förderquoten wird (ohne Kosten-Nutzen-Dilemma) die Heizungsmodernisierung mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe in einem breiten Anwendungsbereich geringere Kosten als eine neue Gas-Heizung aufweisen, die weiterhin fossiles Erdgas nutzen darf bzw. ein Gasgemisch aus dem EE-Hochlauf nutzen muss.

Der Ansatz „Systemvergleich mit gleichen oder geringeren mittleren laufenden Kosten“ als Entscheidungshilfe führt auch zu einem durch Fachleute einfach zu handhabenden Tabellenverfahren, das lediglich eine Einschätzung des Nutzwärmebedarfs, der voraussichtlich erreichbaren Jahresarbeitszahl und des Schwierigkeitsgrads der Umsetzung erfordert. Im Ergebnis zeigt sich, ob sich eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung lohnt.

Für die praktische Anwendung lässt sich das Prinzip auf eine Tabelle reduzieren, beispielsweise mit firmenspezifischen Daten analog zu Bild 11 oder 12. Dann ist es auch möglich, die Posten Hilfsenergie und Wartung anders zu berücksichtigen. In Bild 9 verringert sich der Kreditrahmen nur zwischen 1000 und 1600 Euro, wenn man Hilfsenergie und Wartung gar nicht berücksichtigt; die größte Abweichung tritt bei den Anlagen auf, wo eine kostengleiche Realisierung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gegeben ist.

Das Prinzip lässt sich auch auf andere Systemvergleiche übertragen. In jedem Fall sind die Randbedingungen zu beachten. Mit laut den Ankündigungen der Ampel-Koalition möglichen Förderquoten in der BEG-2024 für Heizungs-Wärmepumpen von 75 %, 65 % 60 %, 55 %, 35 %, 30 % oder 0 % werden sich auch die Bewertungen erheblich unterscheiden.

Ein großer Vorteil des Konzepts ist die einfache Kontrolle, ob die Aussage auch bei abweichenden Eingangsdaten stabil ist. Dafür erfolgt lediglich eine Kriterienüberprüfung in den Zellen links und oberhalb / unterhalb. In den „Prüfzellen“ stehen die Ergebnisse für deutlich abweichende Annahmen, sodass eine „diffuse“ Sensitivitätskontrolle erfolgen kann, ohne sich konkret mit zusätzlichen Daten oder Berechnungen auseinandersetzen zu müssen. Mit mehreren Tabellen („Bierdeckeln“) kann noch in eine weitere Richtung geprüft werden (Schwierigkeitsgrad der Installation).

In der Betrachtung wurde ein inzwischen starker Trend bei der Elektrifizierung der Raumwärmebereitstellung nicht berücksichtig: Die Kopplung mit einer Photovoltaik-Anlage. Gelingt es beispielsweise, dadurch die Kosten für den Wärmepumpenstrom um 10 % zu senken, entspricht dies in den Bildern 4 bis 12 jeweils einer Erhöhung der Jahresarbeitszahl von 2,7 auf 3,0. ■ Jochen Vorländer

Quellen

[1] Jagnow, K.; Wolff, D.: Dezember 2020 Kurzbeschreibung eines Exceltools zur Energie- und Emissionsbilanzierung sowie Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand zweier Typgebäude. Braunschweig, 2020, Download auf: www.delta-q.de/energie/standardbilanz

[2] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/7923 – Offene Fragen zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. Berlin: 22. August 2023

[3] Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 08. September 2023 in der Fassung der Bundesratsdrucksache 415/23. Berlin: 08. September 2023

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EE-Hochlauf

Wird ab 2024 eine Öl- oder Gas-Heizung eingebaut, bevor für das Grundstück die Kommunale Wärmeplanung offiziell vorliegt, besteht nach dem GEG 2024 für diese die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien erst ab dem 1. Januar 2029. Der verpflichtende Mindestanteil im Brennstoff an flüssiger oder gasförmiger Biomasse bzw. Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten beträgt dann zunächst 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 % („EE-Hochlauf“; ist kein offizieller Begriff aus dem GEG 2024). Es gibt allerdings auch mehrere Regelungen, mit denen eigentlich verpflichtete Heizungsanlagen den EE-Hochlauf nicht beachten müssen. Siehe auch: Was wohl im Jahr 2029 beim EE-Hochlauf passiert?

Energiepreisprognose der Bundesregierung (zur GEG-Novelle)

Die Kosten für Energie haben einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten einer Heizungsanlage. Bei klassischen Systemen mit Brennstoff oder Energieeinkauf sind sie dominant. Wie sich die Energiepreise insgesamt und im Verhältnis zueinander über die lange Nutzungsdauer einer Heizungsanlage von rund 20 Jahren entwickeln, ist schwer zu prognostizieren. Markteinflüsse und politisches Handeln greifen hier ständig ineinander. Insofern ist es interessant, welche Prognosen für politische Entscheidungen verwendet werden.

Im Rahmen der GEG-Novelle hat die Bundesregierung als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU in der Bundestags-Drucksache 20/7923 offengelegt, welche Preisentwicklung sie bei wichtigen Energieträgern im Wärmebereich erwartet (Bild 13) und sie mit einem Warnhinweis versehen:

„Energiepreisprognosen sind mit großer Unsicherheit behaftet. Die Annahmen zu den Energiepreisen, die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen und für die Darstellung des Erfüllungsaufwands genutzt wurden, beruhen auf umfangreichen Modellierungen des Energiesystems und beziehen mögliche Entwicklungen von CO2-Preisen sowie Netzentgelte und sonstige Abgaben und Umlagen mit ein. Die zugrunde liegenden Annahmen zu den Kosten der Energieträger sind kohärent mit den Annahmen aus den BMWK-Langfristszenarien. Die zugrunde gelegten CO2-Preise entsprechen ebenfalls den Annahmen aus den BMWK-Langfristszenarien.“

Bild 13 Im Rahmen der GEG-Novelle von der Bundesregierung für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und für die Darstellung des Erfüllungsaufwands genutzte Energiepreisentwicklung.

Quelle: BT-Drucksache 20/8076 (Stand: 20. August 2023)

Bild 13 Im Rahmen der GEG-Novelle von der Bundesregierung für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und für die Darstellung des Erfüllungsaufwands genutzte Energiepreisentwicklung.

Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Bereich Heizungsmodernisierung ist der Zeitausschnitt 2024 bis 2035 zu kurz. Da die Preisentwicklung nahezu linear ist, wurde sie für die Kostenvergleiche mit der Steigung zwischen den Jahren 2031 und 2035 bis zum Jahr 2041 für eine 18-jährige Nutzungsdauer extrapoliert.