Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BTGA-Info-Tag am 09.12.2014 in Nürnberg

Pflichten bei der Trinkwasserversorgung

In rund 13 % der Trinkwasseranlagen in deutschen Mehrfamilienhäusern wird der für Legionellen geltende Grenzwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser überschritten. Dieses Ergebnis einer Studie von Techem hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei Überschreiten des genannten Grenzwerts ist laut aktueller Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Diese kann auch dazu dienen, mögliche Schwachstellen in der Trinkwasser-Installation festzustellen.

Gefährdungsanalyse und Gefahrenvermeidung


Die Gefährdungsanalyse und die Vermeidung der Legionellengefahr sind Themen der ganztägigen Informationsveranstaltung „Novellierung der Trinkwasserverordnung“, die der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung am 9. Dezember 2014 in Nürnberg anbietet. Die Veranstaltung richtet sich an Anlagenbauer, Planer und Betreiber und informiert über die wesentlichen Grundsätze und Rechtspflichten der novellierten Trinkwasserverordnung und weiterer Normen und Richtlinien. Teilnehmer erhalten umfassende Informationen zu den geänderten Anforderungen für Legionellenuntersuchungen bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.

Referenten der Veranstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler (FH Münster), B. Eng. Christoph Kleine (Oventrop), Tobias Dittmar (Justiziar des BTGA) und Dipl.-Ing. M. Eng Stefan Tuschy (Technischer Referent des BTGA). Unterlagen und Anmeldeformulare stehen online bereit , Anmeldeschluss ist der 24. Oktober 2014. ■

Tags