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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neufassungen der BEG-Richtlinien veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.


Achtung: Diese Meldung ist inhaltlich durch die 2. Neufassung der BEG-Richtlinien am 18. Oktober 2021 (Inkrafttreten am 21. Oktober 2021) überholt.
 

Eine Aktualisierung der drei BEG-Förderrichtlinien hatte sich Mitte Mai 2021 schon mit der Vorabveröffentlichung aktualisierter Fassungen ohne Rechtskraft auf der BMWi-Webseite angedeutet. Nun wurden sie am 07. Juni 2021 offiziell im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht:

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 20. Mai 2021, BAnz AT vom 07. Juni 2021 B2

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 20. Mai 2021, BAnz AT vom 07. Juni 2021 B3

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 20. Mai 2021, BAnz AT vom 07. Juni 2021 B4

Die BEG EM ist am 08. Juni 2021 in Kraft getreten, die BEG WG und die BEG NWG treten weiterhin am 01. Juli 2021 in Kraft.

Die Vorabveröffentlichungen sind aber weiterhin nützlich, da auch eine Version vorgelegt wurde, in der vorgenommene Aktualisierungen besonders hervorgehoben sind. Auf der Download-Seite des BMWi wird zudem mitgeteilt, dass das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleibt. ■