Der TGA-HOAI-Rechner kann bei folgenden Anwendungsfällen eine praktische Hilfe sein:
- bei der Beauftragung von Teilgrundleistungen innerhalb einer Leistungsphase (LP) nach § 5 HOAI Abs. 2 (alt)
- bei der Nichterbringung von zentralen Leistungen, wenn eine gesamte LP Auftragsgegenstand war
- als Orientierungsgrundlage bei der Beauftragung von Subplaner mit Teilgrundleistungsphasen
- zur Festellung von Mindestsatzunterschreitungen
- als Bewertungsgrundlage für die Honoraraufteilung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften
Weitere Informationen zum TGA-HOAI-Rechner bietet Creativa hier und hier an. ToR
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