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Aufzugstechnik

2G-Abschaltung: Aufzugs­an­la­gen recht­zei­tig um­rüsten

Dabarti - stock.adobe.com

Die Abschaltung der 2G-Mobilfunknetze ab 2028 erfordert eine Umrüstung von rund 400.000 Aufzugsanlagen in Deutschland. Der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen ruft Betreiber dazu auf, Notrufsysteme frühzeitig auf neue Standards anzupassen, um Sicherheitsvorgaben und Betriebsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten.

Die angekündigte Abschaltung der 2G-Mobilfunknetze in Deutschland erfordert bei zahlreichen Aufzugsanlagen eine technische Anpassung. Der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen ruft Betreiber daher dazu auf, sich frühzeitig mit den Auswirkungen auf ihre Anlagen zu befassen und notwendige Umrüstungen zu planen.

Nach Angaben der Mobilfunkanbieter will die Deutsche Telekom ihr 2G-Netz zum 30. Juni 2028 abschalten. Vodafone plant die Abschaltung für September 2028, O2 Telefónica für die zweite Jahreshälfte 2028. Schon heute kann es durch die schrittweise Umwidmung von Frequenzen zugunsten moderner Mobilfunkstandards zu Einschränkungen im 2G-Netz kommen.

Nach Schätzungen des VDMA-Fachverbandes Aufzüge und Fahrtreppen sind rund 400.000 Aufzugsanlagen in Deutschland von dieser Entwicklung betroffen. Vor allem Notruf- und Kommunikationssysteme, die bislang mit 2G-Technik arbeiten, müssen rechtzeitig auf verfügbare Mobilfunkstandards umgestellt werden.

Notrufsysteme müssen zuverlässig bleiben

Für Aufzüge zur Personenbeförderung ist ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorgeschrieben, das im Notfall die Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Serviceleitstelle herstellt. Die Anforderungen ergeben sich aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121).

„Bei Aufzügen kann durch die Änderungen im Mobilfunknetz insbesondere das Zwei-Wege-Kommunikationssystem betroffen sein, das die Verbindung zur 24/7 besetzten Serviceleitstelle herstellt. Um dessen Funktionsfähigkeit auch künftig sicherzustellen, empfiehlt der VDMA-Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen allen Betreibern, frühzeitig mit ihrem Servicepartner Kontakt aufzunehmen und den Anpassungsbedarf ihrer Anlagen zu prüfen", erklärt der Verband.

Der Wechsel des Übertragungswegs oder der damit verbundenen Komponenten, etwa eines Gateways, stellt eine technische Änderung dar, die keiner Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterliegt.

Frühzeitige Planung minimiert Risiken

Der VDMA empfiehlt Betreibern, die notwendigen Maßnahmen nicht bis kurz vor den Abschaltterminen aufzuschieben. Angesichts der hohen Zahl betroffener Anlagen sind ein rechtzeitiger Austausch der erforderlichen Hardware und die Anpassung an moderne Übertragungstechnologien entscheidend, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Kommunikationssysteme sicherzustellen.

„Betreiber sollten die bevorstehende Abschaltung des 2G-Netzes ernst nehmen und proaktiv handeln. Der frühzeitige Austausch der Hardware und die Anpassung an neue Standards tragen dazu bei, Beanstandungen durch Prüforganisationen oder Aufsichtsbehörden sowie mögliche Betriebsunterbrechungen zu vermeiden", so der Verband.

→ 2G: Herausforderung und auch Chance für Aufzugsbetreiber

Darüber hinaus weist der VDMA darauf hin, dass Betreiber für den sicheren Betrieb ihrer Aufzugsanlagen verantwortlich sind. Ziel der frühzeitigen Umrüstung ist es, die dauerhafte Verfügbarkeit der Notrufeinrichtungen und den sicheren Betrieb der Anlagen auch nach der Abschaltung der 2G-Netze zu gewährleisten. ■
Quelle: VDMA / ml