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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern aufgelegt.
Dieses Programm adressiert gezielt den Gebäudebestand und soll den Zugang zu Lademöglichkeiten an den rund 9 Mio. Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs erleichtern.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, wie bspw. Wallboxen, inkl. der benötigten technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss sowie erforderliche Baumaßnahmen sind förderfähig. Die Förderaufrufe sind veröffentlicht, Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit zu Hause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Mio. Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird. Denn Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“
Eckpunkte der Förderung
Das Förderprogramm ist in drei gleichzeitig laufende Förderaufrufe unterteilt, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte richten:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand
Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ladeleistung pro Ladepunkt ist auf max. 22 kW begrenzt.
Antragstellung und Konditionen
Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter werden die Anträge direkt nach Eingang bearbeitet. Bei Bewilligung erfolgt die Förderung in Form eines Festbetrags. Die Antragstellung ist in diesen Fällen bis zum 10. November 2026 möglich.
Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich, wobei eine Bewilligung nach Abschluss des Verfahrens erfolgt.
Das Programm konzentriert sich auf die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands. Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.
Die Förderbeträge pro zu elektrifizierendem Stellplatz gestalten sich wie folgt:
- Max. 1300 Euro ohne installierte Wallbox
- Max. 1500 Euro mit Wallbox
- Max. 2000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt
Hintergrund und Unterstützung
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.
Dagmar Fehler, CEO und Sprecherin der NOW GmbH, kommentiert: „In Deutschland gibt es rund 21 Mio. Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Mio. Stellplätze, die dazu gehören – ein großes Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, setzt die neue BMV-Förderung genau hier an. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm fachlich und organisatorisch – von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.“
Mit dem neuen Förderprogramm wird Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt. Ziel ist es, mit finanzieller Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer beziehungsweise Eigentümergemeinschaften zu steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten zu beschleunigen.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dieser stellt ein digitales Antragsportal bereit, das neben der eigentlichen Antragstellung auch Informationen und Hilfestellungen bietet.
Online-Seminar und Leitfaden zur Förderung:
Ein Online-Seminar zur Förderung findet am 14. April 2026 um 09:30 Uhr statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat zudem kürzlich den „WEGweiser“ veröffentlicht, einen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, der Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Vorbereitung auf das Förderprogramm unterstützt.
Quelle: BMV / fl