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Energieträger

Erdgas wird noch teurer: Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage

weisesicht – stock.adobe.com

Die Gasspeicherumlage und die steigende Bilanzierungsumlage treiben die Gaspreise. Ein Lichtblick ist das Absenken der Mehrwertsteuer für Erdgas auf 7 %.

Trading Hub Europe (THE), ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, das für die technische Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes zuständig ist, hat am 18. August 2022 die Höhe der weiteren Gas-Umlagen bekanntgegeben. Erstmals dabei ist die neue Gasspeicherumlage, zudem fallen nun erstmals auch Kosten für die Bilanzierungsumlage an. Insgesamt wird das zu deutlichen Mehrbelastungen für Gaskunden führen, erwartet die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW).

Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die neue Gasspeicherumlage 0,059 Ct/kWh. Zwar war hier lange mit höheren Kosten gerechnet worden. Diese fielen letztlich aber doch niedriger aus. Die Gasspeicherumlage wird jeweils für drei Monate festgelegt.

Erstmalig fällt für die am 1. Oktober 2022 beginnende neue Umlageperiode auch die Bilanzierungsumlage an. Diese war zwar schon in der noch laufenden Umlageperiode eingeführt worden, jedoch betrug sie sowohl für SLP- als auch für RLM-Kunden 0,00 Ct/kWh. Die SLP-Bilanzierungsumlage (Standard-Lastprofil, typisch für Raumwärme und Haushaltskunden) beträgt künftig 0,57 Ct/kWh, die RLM-Bilanzierungsumlage (registrierende Leistungsmessung; zumeist Gewerbe und Industriekunden) mit 0,39 Ct/kWh. Die Bilanzierungsumlagen werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt.

Die Gaslieferung an Haushaltskunden wird durch die Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage um zusammen 0,629 Ct/kWh belastet. Geben die Gasversorger diese Umlagen vollständig an Haushaltskunden weiter, ergeben sich rechnerisch folgende Mehrkosten, jeweils ohne und mit 19 % Mehrwertsteuer:

● Jahresverbrauch von 5000 kWh: 31 Euro/a bzw. 37 Euro/a
● Jahresverbrauch von 10 000 kWh: 63 Euro/a bzw. 75 Euro/a
● Jahresverbrauch von 18 000 kWh: 113 Euro/a bzw. 135 Euro/a
● Jahresverbrauch von 25 000 kWh: 157 Euro/a bzw. 187 Euro/a

Bereits am Montag (15. August 2022) hatte THE die neue Gasbeschaffungsumlage fixiert: Sie beträgt ab Oktober 2022 für mindestens drei Monate 2,419 Ct/kWh exkl. Mehrwertsteuer. Werden alle drei Umlagen vollständig an Privatkunden weitergereicht, ergibt sich eine Mehrbelastung von 3,048 Ct/kWh exklusive Mehrwertsteuer. Das bedeutet verbrauchsabhängige Mehrkosten, jeweils ohne und mit 19 % Mehrwertsteuer von:

● Jahresverbrauch von 5000 kWh: 152 Euro/a bzw. 181 Euro/a
● Jahresverbrauch von 10 000 kWh: 305 Euro/a bzw. 363 Euro/a
● Jahresverbrauch von 18 000 kWh: 549 Euro/a bzw. 653 Euro/a
● Jahresverbrauch von 25 000 kWh: 762 Euro/a bzw. 907 Euro/a

Damit werden laut ASEW weiter steigende Gaspreise spätestens Anfang 2023 immer wahrscheinlicher. Erste Unternehmen haben die Gaspreise bereits, teilweise um mehr als 100 %, erhöht, allerdings…

Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas auf 7 %

Ebenfalls vom 18. August 2022 gibt es eine Ankündigung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer für Erdgas vorübergehend (bis Ende März 2024, solange wird die Gasbeschaffungsumlage erhoben) zu senken. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sei für eine einfache Handhabung der schon bestehende Steuersatz von 7 % sinnvoll, damit nicht noch zusätzlicher Aufwand entstehe. Mit dem EU-Recht vereinbar wäre auch eine Absenkung auf 5 %.

Nimmt man einen Gaspreis von 20 Ct/kWh inkl. 19 % Mehrwertsteuer und allen Umlagen an, ergibt sich durch ein Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % verbrauchsabhängig eine Entlastung von:  

● 120 Euro/a bei einem Jahresverbrauch von 5000 kWh
● 240 Euro/a bei einem Jahresverbrauch von 10 000 kWh
● 432 Euro/a bei einem Jahresverbrauch von 18 000 kWh  
● 600 Euro/a bei einem Jahresverbrauch von 25 000 kWh

Es ist zu vermuten, dass Erdgas für viele Kunden trotzdem teurer wird. Bemerkenswert ist an der Mehrwertsteuer-Entlastung, dass die Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage wohl bei vielen laufenden Preisgarantieverträgen nicht möglich ist, die Absenkung der Mehrwertsteuer bei Endverbraucherverträgen aber wohl unumgänglich ist. Diesen Kunden werden damit Kostensenkungen in den Schoß fallen, die sicherlich noch für Diskussionen sorgen werden. ■
Quelle: ASEW, THE / jv

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