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Gebäudeenergiegesetz

bne zur GEG-Novelle: „Öl- und Gas-Heizungen waren gestern“

peterschreiber.media – stock.adobe.com

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaf (bne) begrüßt den Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Nun müsse auch der Gebäudebestand in den Fokus gerückt und die Förderung von Gas-Heizungen umgehend beendet werden.

Der Ende April 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Referentenentwurf für eine „Formulierungshilfe zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ enthält als wesentlich Eckpunkte die Erhöhung des Anforderungsniveaus bei Neubauten auf den Effizienzhaus-55-Standard ab 2023 und das Beenden einer Benachteiligung beim Einsatz von Großwärmepumpen in Wärmenetzen, siehe auch: Entwurf der GEG-Novelle 2023.

„Neues GEG muss Start für eine große Aufholjagd sein“

Robert Busch, bne-Geschäftsführer zum Referentenentwurf: „Auf brutale Weise zeigt sich die Fatalität unserer Abhängigkeit von Öl und Erdgas insbesondere im Gebäudesektor. Seit Jahren stagniert der Erneuerbaren-Anteil in Deutschlands Kellern bei rund 15 %. Es ist deshalb ein enormer Fortschritt, dass die energetischen Vorgaben endlich verschärft und der Markt in Richtung Klimaneutralität gelenkt wird.

Das neue GEG muss der Start für eine große Aufholjagd sein. Dänemark und die Niederlande zeigen längst, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung geht. Übersetzt macht die Novelle jedem klar: Öl- und Gas-Heizungen waren gestern. Um bis 2023 hin zu 65 % erneuerbaren Energien im Betrieb zu kommen, gehört Wärmepumpen die Zukunft.“

 65-%-Klausel für erneuerbare Energien

Im Ampel-Koalitionsvertrag wird angekündigt, dass alle ab 2025 neu eingebaute Heizungen mit einem Mindestanteil von 65 % an erneuerbaren Energie betrieben werden müssen. „Neu eingebaute Heizungen“ betrifft auch den Austausch des (mutmaßlich nur des primären) Wärmeerzeugers. 

Mit dem Energieentlastungspaket wurde der Termin vorgezogen und etwas schwächer formuliert: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“

Im Entwurf für die GEG-Novelle heißt es im Vorblatt: „In einem weiteren Schritt werden weitere Vorhaben des Koalitionsvertrags im Gebäudeenergiegesetz umgesetzt (u. a. die Einführung der Vorgabe für 65 % erneuerbare Wärme bei neuen Heizungen ab 2024 und die Solardachpflicht)“.
 

Ausdrücklich begrüßt der bne, dass die derzeitige Benachteiligung von Großwärmepumpen beendet wird. Bislang werde Fernwärme aus KWK-Anlagen gegenüber grüner Fernwärme durch den Primärenergiefaktor massiv bevorzugt. Das verhindert in der Praxis oft den Umstieg auf Großwärmepumpen, da sich der Primärenergiefaktor des Gesamtwärmenetzes dadurch verschlechtern würde. Der bne hatte vorgeschlagen, den Primärenergiefaktor für den netzbezogenen Strom zum Betreiben einer Großwärmepumpe von 1,8 auf 1,2 zu senken. Dies wird nun im Entwurf für die GEG-Novelle aufgegriffen.

„Entscheidung für fossile Heizung nicht mehr zu entschuldigen“

Busch: „Neben dem Neubau muss jetzt mehr Bewegung in den Gebäudebestand kommen. Die Förderkulisse muss strikt auf Sanierungen mit Wärmepumpen zugeschnitten werden. Dazu gehört ein sofortiger Förderstopp für fossile Heizungen ohne Wenn und Aber. Neueste Wärmepumpen schaffen höhere Vorlauftemperaturen und sind damit bestens für die Sanierung geeignet. Einen Stromanschluss hat jedes Gebäude; darum gibt es auch keine Entschuldigungen mehr, sich für eine fossile Heizung zu entscheiden.“

Neben der laufenden GEG-Novelle müssten rasch weitere Maßnahmen folgen, damit die Aufholjagd auch tatsächlich gelingt. Neben dem Nutzungsgebot erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizung von 65 %, die regulatorisch im Sommerpaket umgesetzt werden soll, seien auch das beschlossene Austauschprogramm für Gas-Heizungen und die Wärmepumpen-Offensive zu regeln (Fortschrittsbericht Energiesicherheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25. März 2022: „Wir finanzieren ein Austauschprogramm von Gasheizungen zu Wärmepumpen.“). Dafür sei vor allem eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) notwendig.

bne-Stellungnahme zur Novellierung des GEG

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