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Gebäudeenergiegesetz

Fraktionen wollen GEG-Entwurf weiterentwickeln

In einer 30-minütigen Aussprache hat sich am 29. Januar 2020 der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gebäudeenergiegesetz befasst. Genaugenommen handelt es sich dabei um den „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Bundestagsdrucksache 19/16716), Kern ist aber die Zusammenfassung des Energieeinsparungsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung im „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“.

In der 1. Lesung wurde klar: Alle Fraktionen wollen im weiteren parlamentarischen Verfahren zahlreiche, teilweise grundlegende Änderungen erreichen, wobei sie naturgemäß nicht die gleichen Ziele verfolgen. Die eigentliche fachliche Arbeit erfolgt jetzt in den Ausschüssen.

Die erste Beratung kann über die Online-Dienste des Deutschen Bundestages nachverfolgt werden: Energieeinsparrecht für Gebäude soll vereinheitlicht werden, im Plenarprotokoll ab Seite 62.

Über den Entwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat bereits am 20. Dezember 2019 beraten und eine Stellungnahme mit zahlreichen Änderungsvorschlägen beschlossen (Bundesrat nimmt Stellung zum GEG-Entwurf). Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sich zu der der Stellungnahme noch schriftlich äußern wird. Die Änderungsvorschläge des Bundesrats haben nach einer Bewertung der TGA-Redaktion kein hohes Konfliktpotenzial. Besonders bemerkenswerte Forderungen des Bundesrats sind:

● Der Bundesrat fordert einen kostenfreien Zugang zu allen im Gebäudeenergiegesetz in Bezug genommenen Normen.

● In § 71 GEG-Entwurf soll eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich ergänzt werden: „Beim Einbau oder Austausch des Wärmeerzeugers einer Wasserheizung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der versorgten Gebäude verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich der wasserführenden Heizungs- und Warmwassersysteme durchzuführen sowie einen Nachweis über die Anpassung der Heizkurve und Dimensionierung der Heizanlage zu erbringen.“

Dem von Bundestag beschlossenen Gesetz muss der Bundesrat ebenfalls zustimmen.

Branchenstimmen zum Regierungsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz haben wir im Oktober 2020 hier zusammengefasst: (Lob und) Tadel zum GEG-Entwurf.

Der erste Referentenentwurf für ein Gebäudeenergiegesetz wurde übrigens schon am 23. Januar 2017 den Ländern und Verbänden zur Anhörung zugesendet. Die Bundestags-Drucksache mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt den 22. Januar 2020 als Datum. ■