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Gebäudeenergiegesetz

Habeck nimmt EH-40-Standard aus dem Ampel-Programm

eyewave – stock.adobe.com

Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den EH-40-Standard in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr als Neubauanforderung einführen.

Robert Habeck hat einem maßgeblichen Projekt für den Gebäudesektor aus dem Ampel-Koalitionsvertrag („im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen“) eine Absage erteilt und am 25. September 2023 beim Wohnungsbaugipfel mitgeteilt, dass der EH-40-Standard nicht mehr in dieser Legislaturperiode vorgeschrieben werde.

Habeck: „Die hohen Zinsen und die Inflation sind für die Baubranche eine schwere Belastung. Aufträge brechen ein und für so manche Familie droht der Traum von eigenem Hause zu platzen. Das alles in einer Phase, in der Wohnraum knapp und teuer ist. Deshalb ist es richtig, die Frage von bezahlbarem Wohnraum in den Mittelpunkt zu stellen, und ich freue mich über die Bereitschaft, dass eine neue Wohngemeinnützigkeit nächstes Jahr kommt und sie mit Investitionszuschüssen und Steuervorteilen gefördert wird.

„Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen. Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH 40 einzuführen.“ Robert Habeck

Urban Zintel

Genauso wichtig ist es, gezielte Impulse für die Baubranche zu setzen, etwa indem wir steuerliche Anreize schaffen, Investitionen vorzuziehen. Auch gezielte Sanierungsanreize sind nötig und werden kommen. Das kann die Baukonjunktur anschieben und Fläche und Energiekosten bei bestehenden Gebäuden sparen. Dazu dienen etwa eine Verbesserung der Förderung von Energieeffizienz und eine Erweiterung des Speed-Bonus [eigentlich: „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2024, wenn von Kohle-, Öl- und Nachtspeicher-Heizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizungen auf erneuerbare Energien umgestiegen wird]. Belohnt werden zügige Investitionen, langes Warten rechnet sich weniger.

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen. Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH 40 einzuführen. Das kann noch warten, vor der [nächsten Revision der] EU-Gebäuderichtlinie macht es auch keinen großen Sinn. Daher sehe ich diesen neuen Standard in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Ohnehin geht es jetzt darum, stärker die Baustoffe in den Blick zu nehmen, sodass sie möglichst klimafreundlich sind. Bei der für 2024 geplanten Novellierung des Vergaberechts, werden wir deshalb dafür Sorge tragen, dass Nachhaltigkeitskriterien unbürokratischer, einfacher und dadurch besser zum Tragen kommen.“

Kommentar der TGA+E-Redaktion:

Es mag sein, dass die Situation die Absage oder Verschiebung des EH-40-Standards aus gesellschaftlichen Blickwinkeln rechtfertigt. Es bedeutet allerdings auch, dass entsprechende Entwicklungen entwertet werden und den Fortschritt bremsen.

Die Aussage, dass mit „der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen“ trifft allerdings bestenfalls im Einzelfall, aber keinesfalls generell zu.

Zudem ist neben dem Heizsystem und dem Energieträger auch der absolute Energieverbrauch klimarelevant. Meistens direkt, aber mindestens auch indirekt, weil beispielsweise der Mehrbedarf gegenüber einem besseren Gebäudestandard an anderer Stelle den fossilen Energieverbrauch nicht mehr verhindern kann.

Zudem bedeutet das Schleifen der Neubauanforderungen gegenüber dem Verschärfen für die Gesellschaft in der Zukunft einen höheren CO2-Preis.

Das Bundesbauministerium von Klara Geywitz vermerkt sogar im 14-Punkte-Papier (Maßnahmen der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft): „Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist allerdings sichergestellt, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird.“ Vielleicht sollte man sich dort einmal mit dem tatsächlichen Text der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes auseinandersetzen. ■
Quelle: BMWK / jv

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