Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Sanitärtechnik

500 Mio. Euro/a für unnötig häufige Wasserzählerwechsel

Bei einer 50-jährigen Nutzungsdauer wird nach aktueller Gesetzeslage ein Gebäude in Deutschland 9-mal neue Wasserzähler bekommen, wenn sie für Abrechnungszwecke benutzt werden. In Frankreich und Spanien würde es nur zweimal einen Austausch geben. Die Wohnungswirtschaft fordert, dass die derzeit laufende Änderung der Mess- und Eichverordnung dazu genutzt wird, hierzulande die Austauschfrist deutlich zu verlängern.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW): „Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich mehr als 500 Mio. Euro belastet. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden.“

Außerdem gelte es zu beantworten, warum Zähler, die nicht der Rechnungsstellung dienen, sondern innerhalb des sogenannten Submeterings nur der Verteilung von Wasserkosten eingesetzt werden, überhaupt eichpflichtig sein müssen. Bei dem Gesetzesverfahren beginnt im Februar das EU-Notifizierungsverfahren, bei dem die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten die geplante Gesetzesänderung prüfen.

Extrem strenge eichrechtliche Anforderungen in Deutschland

Wohnungswasserzähler kalt und warm werden in Deutschland nach 6 bzw. 5 Jahren ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Das liegt daran, dass die eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland extrem streng sind. Wären die deutschen Eichfristen denen in anderen Industrienationen vergleichbar, dann könnten private und öffentliche Haushalte jährlich mehr als 500 Mio. Euro sparen. Das hat eine umfassende Studie des Hamburg Instituts gezeigt. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. Gedaschko: „Es ist Zeit, dass sich hier schnell etwas ändert. Denn bezahlbares Wohnen schaffen wir nur, wenn die großen Kostentreiber begrenzt oder beseitigt werden.“

Rund 62 Mio. Wasserzähler im Bestand

Zwar schreibt das deutsche Mess- und Eichgesetz vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen (§ 34 Abs. 1 i.V.m. Anlage 7 Nr. 5.5.1, 5.5.2 MessEV), in der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm aber zur Kosteneinsparung oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren getauscht.

Die Studie des Hamburg Instituts schätzt für Deutschland die Zahl der Hauswasserzähler, also den Startpunkt der Trinkwasser-Installation, auf rund 31 Mio. und die Zahl der Wohnungswasserzähler ebenfalls auf ca. 31 Mio. ab: „In der Summe kann – auch bei konservativen Annahmen – von einem Bestand von über 62 Mio. Wasserzählern in Deutschland ausgegangen werden.“

Das Bundeswirtschaftsministerium will diese Frist nun auf einheitlich 6 Jahre verlängern. Dann werden die ausgebauten Zähler entsorgt. Das ist völlig unnötig, zeigte die Studie des Hamburg Instituts: Die gängigen Wasserzähler erzielen in manchen Stichproben auch nach zwanzig Jahren Betrieb zu rund 95 % noch sehr genau Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen. Die Kosten für den Zählerwechsel stehen damit in keinem Verhältnis zu den Kosten für etwaige minimale Fehlmessungen durch die Zähler, kritisiert der GdW. ■

Download der GdW-Stellungnahme
Download der Studie des Hamburg Instituts