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Gebäudeenergiegesetz

Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben gemeinsam im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundesanzeiger vom 16. April 2021 die Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29. März 2021 (BAnz AT 16.04.2021 B1) bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung kommen die Ministerien § 82 Abs. 4 GEG nach und enthält Regeln zur vereinfachten Ermittlung von Energieverbrauchswerten und zur Witterungsbereinigung im Wohngebäudebestand. Sie findet Anwendung, wenn der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch zu ermitteln sind, um Energieausweise für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs auszustellen.

Die Bekanntmachung hat die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B1) ersetzt. ■

Im Rahmen des GEG sind bereits mehrere Regeln von BMWi und BMI bekannt gemacht worden:

Energieausweis-Angaben für vereinfachten Nachweis
Energieausweis-Muster bekannt gemacht
GEG-Regeln zur Datenaufnahme im Gebäudebestand