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Bauen, Sanieren, Energie- und Wärmewende

Die TGA-Themen im Ampel-Koalitionsvertrag

SPD, Die Grünen und FDP haben am 7. Dezember 2021 ihren Koalitionsvertrag unterschrieben, seit dem 8. Dezember 2021 trägt die Ampel-Koalition die Regierungsverantwortung. Viele ihrer Vorhaben sind für TGA, SHK und Energieberater relevant.

Bild 1 Die Ampel-Koalition hat etwa drei Monate mehr Zeit zur Realisierung der in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben als die GroKo, die erst 172 Tage nach der Bundestagswahl 2017 im Amt war. Das erste Bündnis von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP auf Bundesebene schaffte dies in 73 Tagen.

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Bild 1 Die Ampel-Koalition hat etwa drei Monate mehr Zeit zur Realisierung der in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben als die GroKo, die erst 172 Tage nach der Bundestagswahl 2017 im Amt war. Das erste Bündnis von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP auf Bundesebene schaffte dies in 73 Tagen.

Kompakt zusammengefasst
■ Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für die Ampel-Koalition oberste Priorität.
■ Die Ampel will die staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor grundlegend reformieren. Ab 2023 soll die EEG-Umlage als bisheriger Bestandteil des Strompreises entfallen.
■ Die Höhe der CO2-Bepreisung für Brennstoffe soll zunächst nicht verändert werden. Die Aufteilung ihrer Kosten soll zwischen Vermietern und Mietern bis Juni 2022 neu geregelt werden.
■ Ab 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden.
■ Die energetischen Anforderungen sollen für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden ab 2024 und für Neubauten ab 2025 erhöht werden.
■ Die Ziele für die nationale Produktion von grünem Wasserstoff bis 2030 werden angehoben, sie liegen aber noch deutlich unter der aktuell genutzten Wasserstoffmenge (die aus fossilen Energieträgern gewonnen wird).
 

Auf zusammen 406 Seiten kamen die offiziellen Wahlprogramme von SPD (66), Bündnis 90 / Die Grünen (272) und FDP (68). 178 Seiten umfasst ihr Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.“ [1]. Am Ende war der erforderliche Segen der Parteigremien reine Formsache.

Viele der im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben sind für die berufliche Tätigkeit von TGA-Planern, SHK-Betrieben und Energieberatern relevant. Nachstehend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die sich auf die Hochbautätigkeit, die energetische Gebäudemodernisierung, die Wärmewende und Gebäudesektor-relevanten Energieträger auswirken.

Um trotz der kurzen Ausschnitte ein Gefühl für das Gesamtwerk in puncto Klimaschutz zu bekommen, eignet sich dieser Abschnitt aus der Präambel:

„Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat für uns oberste Priorität. Klimaschutz sichert Freiheit, Gerechtigkeit und nachhaltigen Wohlstand. Es gilt, die soziale Marktwirtschaft als eine sozialökologische Marktwirtschaft neu zu begründen. Wir schaffen ein Regelwerk, das den Weg frei macht für Innovationen und Maßnahmen, um Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Wir bringen neues Tempo in die Energiewende, indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen. Schritt für Schritt beenden wir das fossile Zeitalter, auch, indem wir den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorziehen und die Technologie des Verbrennungsmotors hinter uns lassen.“

Ein eigenständiges Bauministerium

Einer der größten Wünsche der Baubranche ist mit der Ampel-Koalition in Erfüllung gegangen – ein eigenständiges Ministerium für Bauen. Die neue Bundesbauministerin ist Klara Geywitz (SPD). Sie wird gleich zum Start an vielen Branchenthemen eng mit Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Grüne) eng zusammenarbeiten, denn die Ampel will das Bundes-Klimaschutzgesetz konsequent weiterentwickeln und noch im Jahr 2022 ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen und abschließen.

Dazu dürfte auch gehören, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden sollen. „Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern.“

Steuern, Umlagen und Abgaben für Energieträger

Bild 2 2023 soll die EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises entfallen.

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Bild 2 2023 soll die EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises entfallen.

Besonders spannend dürfte das Vorhaben werden, die Steuern, Umlagen und Abgaben für Energieträger zukunftstauglich zu machen, im Gebäudesektor haben die aktuellen Rahmenbedingungen die Energiewende deutlich eingebremst, andererseits tragen Energie- und Stromsteuer in erheblichem Umfang zur Finanzierung des Bundeshaushalts bei (2019: 47,5 Mrd. Euro):

„Wir werden die staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor grundlegend reformieren und dabei auf systematische, konsistente, transparente und möglichst verzerrungsfreie Wettbewerbsbedingungen abzielen, Sektorenkopplung ermöglichen und so ein Level-Playing-Field für alle Energieträger und Sektoren schaffen. Dabei spielt der CO2-Preis eine zentrale Rolle. Wir treiben eine Reform der Netzentgelte voran, die die Transparenz stärkt, die Transformation zur Klimaneutralität fördert und die Kosten der Integration der Erneuerbaren Energien fair verteilt.“

EEG-Umlage entfällt ab 2023

Zwei Festlegungen dazu gibt es bereits: Zum 1. Januar 2023 entfällt laut Koalitionsvertrag die EEG-Umlage als bisheriger Bestandteil des Strompreises. Im Jahr 2022 beträgt sie 3,723 Ct/kWh (zzgl. MwSt.). Ab 2023 wird die EEG-Vergütung allerdings neben einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt über Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen (BEHG und ETS) finanziert, sodass dann im Energie- und Klimafonds formal weniger Geld für andere Maßnahmen zur Verfügung steht.

CO2-Bepreisung

Auch für die CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen gibt es bereits eine mehrjährige Festlegung: „Angesichts des derzeitigen Preisniveaus durch nicht CO2-Preis-getriebene Faktoren halten wir aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad fest. Wir werden einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026 machen. Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“

Zur CO2-Bepreisung gibt es noch eine weitere Festlegung, um die die Ampelparteien vermutlich lange gerungen haben, bemerkenswerte ist auch die Regelung bei nicht rechtzeitiger Umsetzung des vorgesehenen Stufenmodells:

„Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, prüfen wir einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete. Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen. Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“

Gebäudeenergiegesetz und -standards

Überraschend ist, dass der Koalitionsvertrag keine umfassende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit Systemwechsel ankündigt. Aber es gibt Ankündigungen zu Gebäudestandards und Anlagentechnik:

„Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms führen wir 2022 nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau ein, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m2 Wohnfläche fokussiert und ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt:

Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen;…

…im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der THG-Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen eingesetzt werden.“

Bild 3 Die Ampel-Koalition erhöht den Druck, bei der Heizungsmodernisierung von fossilen auf erneuerbare Energien umzusteigen.

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Bild 3 Die Ampel-Koalition erhöht den Druck, bei der Heizungsmodernisierung von fossilen auf erneuerbare Energien umzusteigen.

65-%-Klausel für erneuerbare Energien

Die 65-%-Klausel für erneuerbare Energien neu eingebauter Heizungen ist nicht eindeutig, vermutlich ist ein Vorziehen mit Erweiterung und Verschärfung von § 72 GEG „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ angedacht. Aktuell sind hier Einbau- und Aufstell-Beschränkungen für Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, ab dem 1. Januar 2026 definiert.

In § 72 Abs. 5 GEG bezeichnet jedenfalls der „Einbau einer neuen Heizung“ die Heizungserneuerung. Mehrere Äußerungen von Ampel-Politikern im Nachgang zur Präsentation des Koalitionsvertrags bestätigen, dass die 65-%-Klausel für erneuerbare Energien auch bei der Heizungsmodernisierung gelten soll.

In jedem Fall dürfte die Begrenzung auf mindestens 65 % erneuerbare Energie zahlreiche heue gängige und noch nicht angezählte Lösungen aussortieren. Und mutmaßlich ist auch geplant, dass der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 % und nicht genau 65 % betragen soll.
 

Energieeffizienz-Förderung

Wenngleich für das GEG kein Systemwechsel angekündigt ist, bei der Energieeffizienz-Förderung scheint die tatsächliche Einsparung von Treibhausgasemissionen in den Fokus zu rücken. Analog zur EH-55-Anschlussförderung wird angekündigt:

„Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.“

Für die Vorketten im Bau- und Modernisierungsprozess will die Ampel sich und den Verantwortlichen immerhin einen Überblick verschaffen. „Wir werden die Grundlagen schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können. Dazu führen wir u. a. einen digitalen Gebäuderessourcenpass ein. So wollen wir auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft kommen.“ Weitere Ankündigungen:

● „Außerdem werden wir eine nationale Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie auflegen. Innovativen Materialien, Technologien und Start-ups wollen wir den Markteintritt und Zulassungen erleichtern.“

● „Wir streben eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen an und werden diese z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos machen.“

● „Wir verbessern, vereinheitlichen und digitalisieren den Gebäudeenergieausweis. Wir werden die Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters prüfen.“

Wohnungsbau

Schon im Ampel Sondierungspapier gab es diese Festlegung: „Unser Ziel ist der Bau von 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen. Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortführen und die Mittel erhöhen.“

Ambitionierte Wohnungsbauziele hatten auch die vorherigen Bundesregierungen, konnten sie jedoch nicht erfüllen. Zum Plan der Ampel gehört dieser Punkt: „Wir werden ein ‚Bündnis bezahlbarer Wohnraum‘ mit allen wichtigen Akteuren schließen. Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen.“

Und: „Wir werden durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau senken. Wir wollen modulares und serielles Bauen und Sanieren durch Typengenehmigungen beschleunigen. Wir wollen die Prozesse der Normung und Standardisierung so anpassen, dass Bauen günstiger wird.“

Sowie: „Wir werden mit der Wohnungswirtschaft die begonnene Innovationspartnerschaft wieder aufgreifen und den Quartiersansatz und die Innovationsklausel fortschreiben. Wir heben die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von 2 auf 3 % an und behalten dabei die unterschiedlichen Effekte auf die verschiedenen Bauherren im Blick. So starten wir die klimagerechte Neubauoffensive.“

Auch das könnte zum Wohnungsbau beitragen: „Wir wollen mehr Menschen in Deutschland ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum zu wohnen. Die Hürden beim Eigentumserwerb wollen wir durch eigenkapitalersetzende Darlehen senken und Schwellenhaushalte langfristig z. B. mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb unterstützen.“

Ein weiteres Versprechen: „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW-Programm auskömmlich aufstocken.“

Energieträger

Bild 4 Wasserstoff: Priorität soll bei der Ampel die einheimische Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien haben, …

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Bild 4 Wasserstoff: Priorität soll bei der Ampel die einheimische Erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien haben, …

Am 16. November 2021 hatte der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine von seinem Haus beauftragte ausführliche Analyse zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis 2030 vorgelegt, die den Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 auf 658 TWh abschätzt. Der Ampel-Koalitionsvertrag spielt da schon fast in einer anderen Liga:

„Wir richten unser Erneuerbaren-Ziel auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680 – 750 TWh im Jahr 2030 aus. Davon sollen 80 % aus Erneuerbaren Energien stammen. Entsprechend beschleunigen wir den Netzausbau. Die jährlichen Ausschreibungsmengen passen wir dynamisch an.“

Die GroKo hatte sich auch noch über die Weltklimakonferenz in Glasgow Anfang November 2021 hinaus nur zu 65 % erneuerbare Energien in der Stromerzeugung bis 2030 bekannt. Ursprünglich basierte diese Quote auf einer im März 2020 für das BMWi erstellten Prognose, die den Stromverbrauch 2030 auf 580 TWh abschätzte, also 377 TWh Strom aus erneuerbaren Energien in 2030.

Die Ampel will nun die Weichen auf 544 bis 600 TWh Strom aus erneuerbaren Energien bis Jahr 2030 stellen. Zum Vergleich: Im Vor-Corona-Jahr 2019 betrug der Stromverbrauch 568 TWh, im Jahr 2020 fiel er auf 545 TWh. In dem in mehrfacher Hinsicht Ausnahmejahr 2020 erreichen erneuerbare Energien einen Rekordwert von rund 46 % am Bruttostromverbrauch. Zu den vereinbarten Plänen der Ampelparteien gehört auch:

● „Den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen wir stärken. Erneuerbarer Strom, insbesondere aus ausgeförderten Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung soll stärker in der Erzeugerregion genutzt werden können. Dafür werden wir alle notwendigen Regelungen überprüfen. Grün erzeugter Strom muss in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden dürfen.“

● „Unser Ziel für den Ausbau der Photovoltaik sind ca. 200 GW bis 2030. Dazu beseitigen wir alle Hemmnisse, u. a. werden wir Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen.“

● „Die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zukunft haben. Dazu werden wir eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.“

● „Wir werden uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Wir streben einen sehr hohen Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärme an und wollen bis 2030 50 % der Wärme klimaneutral erzeugen.“

Für die Energiewende insgesamt und für die Absicherung der Versorgungssicherheit wird (Grüner) Wasserstoff eine sehr wichtige Rolle spielen. So positioniert sich die Ampel-Koalition zu Erdgas und Wasserstoff:

„Eine Energieinfrastruktur für erneuerbaren Strom und Wasserstoff ist eine Voraussetzung für die europäische Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im 21. Jahrhundert. […] Wir beschleunigen den massiven Ausbau der Erneuerbare Energien und die Errichtung moderner Gaskraftwerke, um den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken. Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar.

Bild 5 … bei einer geplanten nationalen Elektrolysekapazität von 10 GW in 2030, was etwa einer Produktion von 28 Mrd. kWh/a Wasserstoff entspricht, bleibt in Deutschland erzeugter grüner Wasserstoff noch lange Zeit rar.

BDEW

Bild 5 … bei einer geplanten nationalen Elektrolysekapazität von 10 GW in 2030, was etwa einer Produktion von 28 Mrd. kWh/a Wasserstoff entspricht, bleibt in Deutschland erzeugter grüner Wasserstoff noch lange Zeit rar.

Die Wasserstoffstrategie wird 2022 fortgeschrieben. Ziel ist ein schneller Markthochlauf. Erste Priorität hat die einheimische Erzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Für einen schnellen Hochlauf und bis zu einer günstigen Versorgung mit grünem Wasserstoff setzen wir auf eine technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik. Wir wollen den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft und die dafür notwendige Import- und Transportinfrastruktur möglichst schnell vorantreiben. Wir wollen eine Elektrolysekapazität von rund 10 GW im Jahr 2030 erreichen. […] Beim Import von Wasserstoff werden wir die klimapolitischen Auswirkungen beachten und faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft sicherstellen.“

Zum Vergleich: Im Jahr 2020 haben die Gasversorger in Deutschland 939 TWh Erdgas verkauft. Die im Juni 2020 von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Wasserstoffstrategie sieht eine Elektrolysekapazität von 5 GW (für 14 TWh/a Wasserstoff) bis 2030 vor. Sie geht von 4000 Volllaststunden pro Jahr und einem durchschnittlichen Wirkungsgrad der Elektrolyseanlagen von 70 % aus. Überträgt man diese Annahmen auf die Ampel-Pläne, werden 2030 rund 28 TWh grüner Wasserstoff in Deutschland produziert. Aktuell wird in Deutschland 55 TWh/a Wasserstoff für stoffliche Anwendungen genutzt, zu großen Teilen wird er auf Basis fossiler Energieträger mit entsprechenden CO2-Emissionen erzeugt.

„Wir fördern in Deutschland die Produktion von grünem Wasserstoff. Im Interesse eines zügigen Markthochlaufs fördern wir zukunftsfähige Technologien auch dann, wenn die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff noch nicht ausreichend sichergestellt ist. Wir wollen den Einsatz von Wasserstoff nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzen. Grüner Wasserstoff sollte vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen.“

Keine Begrenzung, aber letztendlich doch eine Festlegung: Aufgrund der geringen Verfügbarkeit, der hohen Kosten und anderer Dekarbonisierungs-Optionen, ist mit den Ampelplänen eine nennenswerte Nutzung von Wasserstoff zur Erzeugung von Niedertemperaturwärme im Gebäudesektor auch mit der für blauen / türkisen Wasserstoff geöffneten Tür bis 2030 nicht abzusehen, jedenfalls nicht mit in Deutschland produziertem grünen Wasserstoff.

Fachkräfte / HOAI

Der Ampel-Koalitionsvertrag kündigt außerdem an: „Wir wollen die Honorarordnung für Architekten (HOAI) reformieren und die Leistungsbilder anpassen.“ Detailliertere Planungen gibt es für das Handwerk:

„Zur Fachkräftesicherung im Handwerk werden wir das Duale System der beruflichen Ausbildung stärken und den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung verbessern und im Rahmen eines Ausbildungspakts Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter fördern. Zudem wollen wir die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung verbessern. Die Ausbildung im Handwerk werden wir gezielt fördern. Zusätzlich wollen wir eine Begabtenförderung in der beruflichen Bildung einführen.“

Und: „Wir wollen den Zugang zur Meisterausbildung erleichtern, indem wir die Kosten von Meisterkursen und -briefen für die Teilnehmer deutlich senken. Im Ausbildungsmarkt wollen wir Menschen mit Migrationsgeschichte mit einer Förderinitiative stärken. Frauen im Handwerk werden wir stärken. Die Tarifbindung im Handwerk und Mittelstand wollen wir stärken.“

Ausblick

In ersten Stellungnahmen wurden die TGA-Themen im Koalitionsvertrag überwiegend positiv kommentiert, wenngleich in fast allen „Grußworten“ auch wenig verbindliche Formulierungen und Erläuterungen kritisiert werden.

So ist eventuell dem einen oder anderen die Tragweite bestimmter Festlegungen noch gar nicht klar geworden, beispielsweise, dass die Ampel im Gebäudesektor zwar technologieoffen aber auf technische Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude setzen will, was ungefähr das Gegenteil von importierten (grünen) Energieträgern ist. Gleichzeitig benutzt der Ampel-Koalitionsvertrag das Wort Wärmepumpe nicht.

Eher enttäuschende Äußerungen kommen aus den Bereichen, wo man Technologieoffenheit schon seit einiger Zeit mit staatlicher Unterstützung aller denkbaren Technologien verwechselt.  Jochen Vorländer

Literatur

[1] Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP). Berlin: 24. November 2021.