Das Finanzgericht Köln hat jetzt aber – bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – entschieden, dass eine Architekt oder Ingenieur Kosten für das Arbeitszimmer anteilig auch dann (wieder) geltend machen kann, wenn er ein häusliches Arbeitszimmer besitzt und dieses für betriebliche Zwecke nutzt. Im Urteilsfall erkannten die Richter 50 % der Raumkosten als Betriebsausgaben an ( Az: 10 K 4126/09 ). ■
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