Betriebskosten müssen niedrig gehalten werden
Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 560 BGB dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 % gestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 % der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Verivox geht davon aus, dass dadurch jährlich knapp 3 Mrd. Euro zu viel bezahlt werden. ■