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SANITÄRTECHNIK

UBA-Positivliste unbedingt schon beachten!

Im April 2015 wurde im Bundesanzeiger die „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ bekannt gemacht. Sie nimmt starken Einfluss auf die Auswahl der Produkte für die Trinkwasser-Installation. Welche Auswirkungen und Verantwortungen sich daraus ergeben, haben Rechtsanwalt Thomas Herrig und Dr. Peter Arens, Leiter Produktmanagement bei Schell Armaturentechnologie, in TGA 09-2015 diskutiert. Insbesondere die Verantwortung für TGA-Planer und SHK-Fachhandwerker in der Übergangsphase bis April 2017 standen dabei im Fokus. Denn durch werkvertragliche Pflichten ist ihnen dringend zu raten, die UBA-Positivliste spätestens seit ihrer Veröffentlichung in laufenden Projekten bei der Auswahl von Materialien für die Trinkwasser-Installation zu beachten.

Zum Artikel: UBA-Positivliste für metallene Werkstoffe - Rechtssicherheit bei der Auswahl sanitärer Installationsmaterialien