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Weise Software

HOAI-Software ist „EuGH-ready“

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig. Weise Software hat ihre HOAI-Lösungen an die neue Rechtsprechung angepasst. Das Modul Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI der digitalen Formularsammlung PrintForm 2019 wurde aktualisiert und mit nützlichen Hinweisen zum EuGH-Urteil und dessen Auswirkungen auf die Vertragspraxis und laufende Gerichtsverfahren erweitert. Mit HOAI-Pro 2019 zur Honorarberechnung und Erstellung von Angeboten und Rechnungen nach HOAI lassen sich Abrechnungen auch weiterhin erstellen und an die EuGH-Rechtsprechung anpassen. Detaillierte Einstellmöglichkeiten in den Dialogfenstern ermöglichen eine flexible Anpassung an die jeweiligen Anforderungen. So kann man beispielsweise bei den anrechenbaren Kosten die Interpolation, Honorarzone und den Honorarsatz umgehen, Kostenansatzbezeichnungen ändern oder Leistungsphasen individuell untergliedern. Abweichend zur HOAI können eigene oder zusätzliche Leistungsphasen definiert werden und auch Zu- und Abschläge sind frei definierbar. Pauschalhonorare bieten ferner die Möglichkeit einer freien Vereinbarung zusätzlicher Leistungen oder die Gewährung von Rabatten. Zudem können Angebote oder Rechnungen über freie Leistungsbilder unabhängig von Regelwerken gestaltet werden.
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