Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Verbraucherzentralen

Wärmepumpeneffizienz soll garantiert werden

Die Verbraucherzentralen raten Hauseigentümern dazu, vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mustervereinbarung abzuschließen. Darin sollen die Unternehmer eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. Hintergrund ist der große Einfluss, den die Installationsqualität auf die Effizienz einer Wärmepumpe nimmt. In der Mustervereinbarung der Verbraucherzentrale wird auch geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. Die Verbraucherzentrale wirbt: „Mit diesem Mustervertrag bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher werden vor bösen Überraschungen besser geschützt.“

Förderung fördert nicht haltbare Aussagen
Mindestens in der Tendenz werden in der Praxis nicht haltbare (Werbe-)Aussagen zur Jahresarbeitszahl auch staatlich befördert. Denn das Marktanreizprogramm und auch das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz geben Mindestwerte für eine rechnerisch nachzuweisende Jahresarbeitszahl vor. Das Berechnungsverfahren bietet aber diverse Schlupflöcher, um den rechnerischen Wert aufzupolieren (Bericht auf TGAonline). Und selbst wenn der Nachweisende die zulässigen Schlupflöcher nicht nutzt, ist das Nachweisverfahren kaum dazu geeignet, eine Prognose für die Jahresarbeitszahl abzugeben (Bericht aus TGAprint).

Was wird die Branche zu dem Vertrag sagen?
Der Mustervertrag ist nicht der erste Vorstoß, Installateure vertraglich zu einer Garantie der tatsächlichen Jahresarbeitszahl zu zwingen (Bericht aus TGAprint). Damals gab es eine harsche Kritik von BDH (IPS agiert unlauter gegen Wärmepumpen) und BWP, die sich an der Aussage aufhing, dass man bei Nichterreichen der Jahresarbeitszahl laut Förderbedingungen Fördergelder zurückzahlen müsse, was definitiv so nicht stimmte. Allerdings war man auch insgesamt nicht von einer Jahresarbeitszahlen-Garantie begeistert, die zu einem „Dammbruch“ mit einer Flut von Garantieurkunden für alle Heizsysteme führen würde. Eine Entwicklung, die man so lange wie möglich aufhalten will. Die ARD-Sendung Plusminus hat gestern hingegen vorgeschlagen, Fördergelder erst nach dem Erreichen einer Jahresarbeitszahl auszureichen (Bericht auf TGAonline).

Den Verbraucherzentralen scheint es im Übrigen auch darum zu gehen, die Nachfrage nach ihrer staatlich geförderten Beratung zu erhöhen. Denn der Mustervertrag zur Mindest-Jahresarbeitszahl ist nur in den Beratungsstellen erhältlich. ToR

Weitere Artikel zum Thema auf TGAonline
TGA-Dossier: Wärmepumpe
Plusminus: Wärmepumpen: Grundsätzlich gut - aber...
Werbung für Wärmepumpen am Pranger
Wärmepumpen kosten mehr als Hersteller angeben
So steigert man (rechnerisch) die Jahresarbeitszahl
Wärmepumpen-Marktentwicklung bis 2030

Externe Links und Links unserer Leser
- Noch keine vorhanden -
Ihr Kommentar oder Link zum Thema: tga@tga-fachplaner.de