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Nutzungskonflikt: Geothermie und CCS

Der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) fordert entscheidende Nachbesserungen an dem von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium Gesetzesentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz; CCS: CO2 Capture and Storage) vom 23. Februar 2009. Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV: „Der Entwurf ist eine inakzeptable Privilegierung der Kohlendioxidablagerung gegenüber der Entwicklung der Tiefengeothermie.“

Vorrang für Kohlendioxidablagerung vorgesehen
Mit dem geplanten CCS-Gesetz droht laut GtV-BV die geplante Entwicklung der Tiefengeothermie zugunsten der Kohlendioxidablagerung verdrängt zu werden. Ihr sollen schon im Untersuchungsstadium umfangreichen Privilegien gegenüber anderen Nutzungen wie der Geothermie eingeräumt werden. So sollen Anträge auf Geothermiefelder zugunsten der Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung zurückgestellt werden. Während in Geothermiefeldern die Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung möglich bleibt, wird jegliche Geothermienutzung in einem Untersuchungsfeld zur Kohlendioxidablagerung ausgeschlossen.

CCS-Gesetz behindert Ausbau der Erneuerbaren
Gaßner: „Mit dem CCS-Gesetz können uneingeschränkt Untersuchungsgebiete reserviert werden, auf denen jegliche Entwicklung von Geothermie über Jahre oder Jahrzehnte ausgeschlossen wird. Dies selbst dann, wenn eine tatsächliche Kohlendioxidablagerung niemals wirtschaftlich möglich sein wird. Betroffen hiervon ist nicht nur die Geothermie, auch die Entwicklung von Druckluftspeicherkraftwerken, denen künftig ein wichtiger Beitrag zur Verstätigung der Stromeinspeisung insbesondere aus der Windenergie beigemessen wird.“ Um das zu verhindern, müsse die Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung auf wenige Demonstrationsfelder in einem gesetzlich näher zu bestimmenden Umfang beschränkt werden. ToR


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