Gegenteilige Empfehlungen der Ausschüsse
In den Bundesrats-Ausschüssen geht die Meinung über die EnEG-Gesetzesvorlage weit auseinander. Der federführende Bauausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zustellen – sprich: keinen Vermittlungsausschuss anzurufen. Genau dies empfiehlt jedoch der Umweltausschuss, mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes.
Ferner fordert der Umweltausschuss, die vom Bundestag gestrichene Verordnungsermächtigung für Regelungen über die Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme wieder in das EnEG aufzunehmen. Auch will der Umweltausschuss durchsetzen, dass die Bundesregierung im EnEG verpflichtet wird, die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden für alle Gebäude einheitlich bis zum 31. Dezember 2014 durch Rechtsverordnung (EnEV) mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Zurzeit ist vorgesehen, dass die Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 2017 (Behördengebäude) bzw. vor dem 1. Januar 2019 für sonstige Gebäude zu erlassen ist.
Es wird knapp mit einer Zustimmung zur EnEV
Wenn der Bundesrat seine eigenen Beschlüsse für richtig hält, bleibt ihm eigentlich am 7. Juni 2013 nur, der Empfehlung des Umweltausschusses folgen. Denn dieser beanstandet, dass grundlegende Hinweise des Bundesrats aus seiner ersten Beschlussfassung zur EnEG-Novelle von der Bundesregierung und vom Bundestag ignoriert worden sind. Das hätte wohl zur Konsequenz, dass durch den Zeitbedarf für das Vermittlungsfahren und gegebenenfalls daraus resultierenden Änderungsbedarf an der EnEV-Novelle diese nicht mehr vor der Sommerpause den Segen vom Bundesrat erhalten kann. Zumal in der EnEV selbst auch noch jede Menge Konfliktpotenzial existiert. ■
PDF-Download der Bundesratsdrucksache 398/1/13 Empfehlungen der Ausschüsse