Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Kälteerzeugung

Retrofit mit Mietkälte

Kompakt informieren

  • Veraltete Kälteerzeugungsanlagen weisen gegenüber Neuanlagen einen erheblich größeren Energieverbrauch auf. Der gesetzlich vorgezeichnete R22-Ausstige erhöht den Sanierungsdruck.
  • Neben dem klassischen Neubau ist der Ersatz auf Mietbasis möglich. Unternehmen profitieren dann sofort von den geringeren Energiekosten und durch die steuerliche Anrechenbarkeit des Mietzinses als Betriebsausgabe.

Betagte Anlagen der Kälte- und Klimatechnik verursachen im Vergleich zu neuen Anlagen durch deren erhebliche Effizienzsteigerung unnötig hohe Energiekosten. Zudem überschreiten sie häufig die erlaubten Geräuschpegel oder benötigen noch das Kältemittel R22. In puncto Retrofit sind unterschiedliche Sanierungsmodelle möglich. Man kann auf moderne Kalt­wassersätze mit hohem EER (Energy Efficiency Ratio) und chlorfreiem Kältemittel umstellen oder auf Freikühler, exakt dimensionierte ­Wärmeübertrager, kompakte Kühltürme und hocheffiziente Pumpen. CoolEnergy bietet die gesamte Produktpalette auch auf Mietbasis mit individueller Mietzeit nach Kundenanforderungen an.

„Mieten erhöht den Cashflow“

Olaf von Hoesslin, CEO CoolEnergy: „Mit Mietkomponenten lässt sich die Ist-Situation im Bestand sofort verbessern – bei kalkulierbaren Kosten. Überschaubare Raten helfen den Cashflow zu erhöhen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger sind die monatlichen Kosten.“ ­Voraussetzung ist, dass sich eine systematische Retrofit-Maßnahme für den Bestand lohnt. Das hängt vom individuellen Zustand der Kälteanlage ab. Kompetenz-Teams des Mietkältespezialisten analysieren den Bestand gemeinsam mit dem Betreiber. „Kriterien sind unter anderem Energiebilanz und Komponentenkompatibilität“, erklärt Versorgungsingenieur Hans-Rüdiger Wode. Fällt der Check positiv aus, entwickelt man ein individuell zugeschnittenes Projektierungskonzept.

R22-Ausstieg mit Retrofil

In vielen Unternehmen werden noch Kälte­erzeuger mit dem Kältemittel R22 betrieben. Den gesetzlich vorgezeichneten Ausstieg erreicht man auf verschiedenen Wegen. Wer den Neubau einer Kälteerzeugung scheut, kann aufbereitetes R22 verwenden. Gemäß der EG-Verordnung 2037/2000 ist die Nachfüllung mit aufbereitetem R22 jedoch nur noch bis 2015 ­erlaubt. Die dritte Variante, das Drop-in-Verfahren mit einem Kältemittel-Austausch, er­fordert Umbauten. Genau wie bei der Verlängerung der Nutzungsdauer mit aufbereitetem R22 lässt sich jedoch so mit der bestehenden Anlage kaum Kostensenkungspotenzial ­erschließen.

Gleichzeitig den Bestand optimieren

Über eine Retrofit-Maßnahme kann man dagegen seinen Bestand gleichzeitig modernisieren, denn veraltete Kaltwassersätze sind „Energiefresser“. Auch durch Frequenzumrichter oder die Koppelung mit Trockenkühlern zur Grundlastenabsicherung senkt man den Energieverbrauch. Kompakte, modulare Kühlturmsysteme ersetzen alte Kühltürme mit hohem Wasser- und Wartungsbedarf. Sie lassen sich mit wassergekühlten Kaltwassersätzen kombinieren. Auch zu schwache Rückkühler kann man mit Kaltwassersätzen zur Abdeckung von hochsommerlichen Leistungsspitzen koppeln.

Mietzins als Betriebsausgabe

Die unmittelbare Energieeinsparung finanziert bereits einen Teil des Mietzinses, häufig wird durch die neue Anlage auch eine Produktionssteigerung ermöglicht. Ein weiterer Vorteil: Diese Betriebsausgaben sind steuerlich sofort voll anrechenbar und bilanzneutral. Auf Wunsch können CoolEnergy-Kunden ihre Anlage nach der Mietphase auch zu einem vorher festgelegten Restwert übernehmen. Im Gegensatz zu gekauften Austauschmodulen kann man bei Mietkomponenten so live testen, ob sie den Anforderungen und Erwartungen entsprechen. •

http://www.coolenergy.de

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ TGA+E-ePaper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus TGA: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen