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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Bundesrat sieht Korrekturbedarf bei CO2-Bepreisung

Angesichts der von der Bundesregierung geplanten CO2-Bepreisung für nicht vom EU-Emissionshandel erfasste Bereiche der Verbrauchssektoren Wärme und Verkehr warnt der Bundesrat vor wachsender Bürokratie. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand der Unternehmen könne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Regeln sollten deshalb vereinfach werden.

Vereinfacht verpflichtet das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der Bundesregierung Unternehmen die Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel in den Verkehr bringen, für den fossilen Anteil ihrer Produkte bei der Verbrennung freiwerdende CO2-Emissionen ab 2021 Zertifikate zu erwerben – zu einem Preis pro Tonne CO2. Vorgesehen ist, dass die CO2-Bepreisung mit 10 Euro/tCO2.beginnt und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro/tCO2 steigt. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden, im Jahr 2026 in einem Preiskorridor zwischen 35 und 60 Euro/tCO2. Siehe auch: Entwurf für BEHG beschlossen.

Der Bundesrat fordert, Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden: Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von der nationalen CO2-Bepreisung auszunehmen. Dazu müsse nach Ansicht der Länder auch sichergestellt sein, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

„Grundlegende Reform erforderlich“

Darüber hinaus bekräftigen die Länder ihre Forderung nach einer Reform der Energiesteuern, -umlagen und -abgaben. Um die Klimaschutzziele besser zu erreichen, müsse das derzeitige System grundlegend überarbeitet werden (siehe auch: Länder fordern grundlegendere Reformen).

Ähnlich wie in ihrer Stellungnahme zum Bundes-Klimaschutzgesetz kritisieren die Länder erneut, dass die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets auf die Länder und Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. Sie wiederholen ihre Forderung, dass die Bundesregierung zeitnah Gespräche aufnimmt, um die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu klären.

Mit seiner Stellungnahme ist der Bundesrat allerdings deutlich hinter den Empfehlungen seine Ausschüsse zurückgeblieben. Insbesondere sind verfassungsrechtliche Bedenken (siehe auch: BEHG droht zur Zeitbombe zu werden) unabsehbar hohe Kostenrisiken durch den möglichen Zukauf von Zertifikaten aufgrund nicht erfüllter EU-Pflichten und die Gefahr von Fehlinvestitionen in der Wirtschaft und bei privaten Haushalten durch festgelegte Preis in der Einführungsphase sowie eine stärkere Absenkung der EEG-Umlage nicht eingeflossen.

Die nächsten Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Parallel zum Bundesrat hat auch der Bundestag den Gesetzentwurf am 8. November 2019 in erster Lesung beraten. ■