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Elektrifizierung

DUH fordert vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken

Maryana – stock.adobe.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von Justizminister Marco Buschmann und Klimaminister Robert Habeck eine vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken / Steckersolargeräten.

Seit Februar 2023 fördern mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern (das Kontingent für Eigentümer war am 15.02.2023 schon fast ausgeschöpft, das Kontingent für Mieter hatte noch eine prognostizierte Reichweite von 1378 Tagen) und Schleswig-Holstein nun drei Bundesländer die Installation von Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro. Damit möglichst viele Mieter von den Fördermitteln profitieren können, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Klimaminister Robert Habeck schnellstmöglich eine Vereinfachung bei der Genehmigung solcher Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EEA).

Eigenversorgung mit Solarenergie als privilegierte Maßnahme 

Hintergrund: In vielen Fällen verweigern Vermieter noch immer die Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Auch in Wohneigentumsgemeinschaften ist aktuell ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Die DUH fordert, dass die zuständigen Minister kurzfristig Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohneigentumsgesetz (WEG) in den Bundestag einbringen.

Um die Genehmigung für Mieter zu erleichtern, könne die Eigenversorgung mit Solarenergie in die Liste der privilegierten Maßnahmen nach § 554 BGB Absatz 1 aufgenommen werden; die Regelung in § 551 BGB Absatz 3 zur Hinterlegung von Mietsicherheiten gilt (dann) entsprechend auch für Balkonkraftwerke. Für Eigentümer in Wohneigentumsgemeinschaften würde dies analog durch die Aufnahme in § 20 WEG gehen. Auch die Bundesnetzagentur und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) sprechen sich seit Kurzem für Bürokratieabbau und Vereinfachungen aus.

Petition: Vereinfachung und Bürokratieabbau für Steckersolargeräte

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Solarmodule für den Balkon sind einfach und gefahrlos zu betreiben. Die Bundesregierung muss nun mit aller Kraft Hürden abbauen, die verhindern, dass Menschen die Energiewende zuhause selber machen können. Denn die beste Förderung nützt nichts, wenn die Module am Ende vom Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich mich als Erstunterzeichnerin an der im Bundestag eingereichten Online-Petition (kann voraussichtlich ab 10.03.2023 unterstützt werden) von Youtuber Dr. Andreas Schmitz (Der Akkudoktor) und dem Verein BalkonSolar zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bei Steckersolargeräten beteiligt.“

Im November 2022 hat die DUH mit breiter Unterstützung ihre Initiative für die Energiewende zuhause vorgestellt: Balkonkraftwerke sollen Mieter aktiv an der Energiewende beteiligen. Erklärtes Ziel ist es, die Markteintrittsbarrieren schnellstmöglich abzuschaffen. Denn bislang werden Verbrauchern bei der Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland zahlreiche Steine in den Weg gelegt. Und dass, obwohl der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit Mitte 2022 als „überwiegendes öffentliches Interesse“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. ■
Quelle: DUH / jv

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