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BEG EM

Neustart der Heizungsförderung mit geänderten Konditionen

KfW

Für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung in bestehende Gebäude oder ihr Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 21. Juli 2026 wieder Zuschüsse bei der KfW beantragt werden.

Die neuen Konditionen berücksichtigen neben den Rahmenbedingungen des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) insbesondere eine stärkere soziale Staffelung und sinken mit einer hohen Dynamik.

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen differenziert. Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um einen pauschalen und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro. Der Einkommensbonus kann von selbstnutzenden Eigentümern zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:
    • 40 % der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro (bis 40.000 Euro für Haushalte mit Kindern),
    • 30 % der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro (bis 50.000 Euro für Haushalte mit Kindern),
    • 10 % der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (bis 60.000 Euro für Haushalte mit Kindern).
  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 % der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Projekte mit Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
  • Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
  • Es gelten Obergrenzen der Bezuschussung der förderfähigen Gesamtkosten von
    • 80 % für ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 Euro (bis zu 40.000 Euro inklusive Familienzuschlag) und
    • 70 % für ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen über 30.000 Euro (über 40.000 Euro inklusive Familienzuschlag).

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m2 Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 bis 400 m2, zusätzlich 118 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 bis 1000 m2, zusätzlich 79 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m2.)
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m2 Nettoraumfläche, um 3 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m2, um 2 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m2 und um 1 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.

Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Detaillierte Informationen zur Heizungsförderungen sind auf www.kfw.de/heizung zu finden. ■
Quelle: KfW / jv

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