NOTE OMG - stock.adobe.com
Die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) formuliert erstmals Anforderungen an die Innenraumluftqualität (IAQ). Ein Kurzgutachten der HEA zeigt auf, wie diese für Wohngebäude praktikabel umgesetzt werden können, ohne neue komplexe Regelwerke.
Die Relevanz der Raumluftqualität in Gebäuden steigt, insbesondere durch luftdicht errichtete Neubauten und die Sanierung des Bestands hin zu klimaneutralen Lösungen. Die EPBD trägt dem Rechnung, indem sie erstmals konkrete Anforderungen an die IAQ stellt.
Die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. hat hierzu ein Kurzgutachten des ITG Dresden in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten bietet Orientierung und formuliert Umsetzungsvorschläge.
Praktikable Umsetzung für Wohngebäude
Das HEA-Kurzgutachten zeigt auf, dass die neuen EU-Anforderungen für Wohngebäude praxisnah umsetzbar sind, ohne die Einführung neuer komplexer Regelwerke. Der Ansatz basiert auf der Nutzung bestehender Normenreihen und ergänzenden einfachen Maßnahmen:
● Nutzung bestehender Normen: Für die Festlegung der Raumluftqualität kann der Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 herangezogen werden. Diese Norm ist bereits in der energetischen Bilanzierung verankert, gilt für Neubau und Bestand und eignet sich für eine gesetzliche Verankerung.
● Ergänzende Maßnahmen: Die aus der Norm abgeleiteten Maßnahmen lassen sich flexibel durch Fensterlüftung oder Filter unterstützen.
● Bedarfsgeführte Lüftung und Sensorik: Für neue oder zu erneuernde Anlagen empfiehlt das Gutachten den Einsatz bedarfsgeführter Lüftung gemäß DIN 1946-6. Bei freien Lüftungslösungen, wie der Fensterlüftung, sollten Anreize für Sensorik, bspw. Lüftungsampeln, geschaffen werden.
Hintergrund der EU-Vorgaben
Die EPBD stellt den europäischen Rechtsrahmen dar, um den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Die novellierte Richtlinie trat im Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht überführt werden, beispielsweise in ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Aufnahme von Innenraumluftqualitätsanforderungen in die EPBD ist ein wichtiger Schritt, der der Wohngesundheit einen neuen Stellenwert einräumt.
Die Mitgliedsstaaten haben bei der Umsetzung der EPBD freie Wahl bezüglich der Instrumente. Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden vorgesehen:
● Nichtwohngebäude: Für diese Gebäude sollen im Rahmen der nationalen Umsetzung sowohl das Niveau der Raumluftqualität als auch die technische Ausstattung festgelegt werden.
● Wohngebäude: Hier müssen die Anforderungen an die Innenraumluftqualität in der nationalen Gesetzgebung formuliert werden. Die Festlegung der technischen Ausstattung ist optional.
Das Kurzgutachten wurde im Auftrag der HEA vom ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH erstellt und von der HEA-Projektgruppe Lüftungsanlagen begleitet. Es ist kostenfrei verfügbar. ■
Quelle: HEA / fl