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Klimapaket

Bundes-Klimaschutzgesetz ist in Kraft getreten

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist am 18. Dezember 2019, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Das Gesetz schreibt als Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung das nationale Klimaschutzziel für 2030, eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 fest.

Dazu schreibt das KSG zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel Treibhausgas, umgerechnet als CO2-Äquivalent, jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.

55 % bis 2030 könnten schon bald angehoben werden

Zudem ist das Gesetz so angelegt, dass auf höhere Zielverpflichtungen reagiert werden muss. § 3 Abs. 3 KSG: „Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Klimaschutzziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte […] notwendigen Schritte ein. Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.“

Diese Schritte könnten tatsächlich schon bald erforderlich werden. Denn auf europäischer Ebene ist eine Aktualisierung der EU-Klimaziele geplant. EU-weit sollen die Treibhausgasemissionen danach bis 2030 um 50 bis 55 % statt bisher 40 % gegenüber 1990 reduziert werden. Noch existiert dazu kein Aufteilungsplan. Es ist aber unausweichlich, dass Deutschland, der mit weitem Abstand größte Treibhausgasemittent in der EU, dafür mehr als im KSG vorgesehen leisten muss.

Das verdeutlichen auch die Pro-Kopf-Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Jahr 2017: In Deutschland lag er mit 11,0 t/a CO2-Äquivalent deutlich über dem Durchschnitt von 8,4 tCO2/a. Nur Luxemburg, Estland, Irland, die Tschechische Republik und die Niederlande hatten 2017 höhere Pro-Kopf-Emissionen.

Begrenzung auf 1,5 K erfordert mindestens 73 %

Auch wenn Deutschland sein Bekennen zum Pariser Übereinkommen ernst nimmt, muss das aktuelle 2030-Ziel wohl deutlich angehoben werden. Eine Orientierung was das Pariser Übereinkommen erfordert, gibt eine aktuelle Studie von Agora Verkehrswende (deutsche Zusammenfassung: Auf dem Weg nach Paris?). Darin berechnet die Denkfabrik, was die Bundesregierung zu tun hätte, wenn Deutschland seinen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 K leisten will: Der inländische Treibhausgasausstoß bis 2030 müsste im Vergleich zu 1990 um 73 % sinken.

Doch auch das ist noch nicht die ganze Wahrheit. Agora Verkehrswende: „Soll die nationale Aufteilung der global notwendigen Emissionsvermeidung Gerechtigkeitskriterien folgen, müsste Deutschland seine gesamten Emissionen bis 2030 nicht nur um 73 %, sondern sogar um 87 % mindern. Um die Lücke zwischen ‚fairer‘ und ‚kostenminimierender‘ Emissionsminderung zu schließen, müsste Deutschland neben der inländischen Emissionsminderung sein internationales Engagement im Klimaschutz deutlich verstärken.“ ■