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Planungsbüro

Informationen für Planungsbüros zum Coronavirus

Mit der Beschränkung sozialer Kontakte im öffentlichen Bereich und Reaktionen der Auftraggeber auf die Verbreitung des Coronavirus sind Auswirkungen auf Planungsbüros, ihre Beschäftigten und die Bearbeitung von Aufträgen bereits Realität. Und die Auswirkungen werden noch größer werden.

Es gibt jedoch bereits vielfältige Hilfen und Unterstützung. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Fernsehansprache am 18. März 2018:

„Für die Wirtschaft, die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern – und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren. Wir können und werden alles einsetzen, was es braucht, um unseren Unternehmern und Arbeitnehmern durch diese schwere Prüfung zu helfen.“

Informationen und mögliche Hilfen

Eine erste und von der Bundesregierung dringend empfohlene Maßnahme ist die Verlagerung geeigneter Tätigkeiten ins Homeoffice, schon allein, weil die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes eventuell schwieriger wird und Kinder Betreuung benötigen. Aus Arbeitnehmersicht – aber auch für Arbeitgeber informativ – beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQs zu arbeitsrechtliche Auswirkungen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zahlreiche Informationen für Unternehmen und den Leitfaden Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie veröffentlicht.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund des Coronavirus hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt. Informationen über die am 13. März 2020 von Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren beschlossene Neuregelung des Kurzarbeitergelds hat Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt. Die Erleichterungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Zudem gibt es den von der Bundesregierung beschlossenen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus, siehe auch: KfW-Corona-Hilfe - Kredite für Unternehmen.

Gesetzlich noch nicht umgesetzt aber angekündigt ist eine Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung über die bisher geltenden Regelungen hinaus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 18. März 2020 eine Regelung für die Übernahme „eines sehr großen Teils“ der Lohnfortzahlung durch den Staat und einen Kabinettsbeschluss für den 23. März 2020 angekündigt. Danach soll sich sofort der Bundestag damit befassen.

Auch das BAFA erwartet, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler durch die Corona-Krise zunehmend vor gravierenden Problemen stehen werden, die sie nicht allein bewältigen können. Hilfestellung und Rat durch einen externen Berater können in dieser Situation behilflich sein. Finanzielle Unterstützung hierfür bietet das vom BAFA administrierte Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows (zu den Details).

Auch die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat auf der Startseite von www.bak.de Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung durch die Bundesregierung für Planungsbüros sowie rechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Thema Coronavirus zusammengestellt. Auch die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat ein Hinweispapier zu verschiedenen Fragen rund um Auswirkungen durch das Coronavirus veröffentlicht. Darin verweist sie unter anderem auf Erläuterungen von Kapellmann Rechtsanwälte zu Auswirkungen der COVID-19-Epidemie auf Bauprojekte. ■