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Vermieter müssen Energiekosten-Prognose abliefern

Mit der Energiekostenprognose erweitert Techem sein digitales Angebot und bietet eine einfache, rechtskonforme Lösung für Bestandskunden.

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Mit der Energiekostenprognose erweitert Techem sein digitales Angebot und bietet eine einfache, rechtskonforme Lösung für Bestandskunden.

Mit den seit 1. September geltenden kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung ergeben sich neue Pflichten für Vermieter. Sie müssen Mieter bis zum 31. Januar 2023 individuell über die Höhe ihrer voraussichtlichen Energiekosten informieren. Das Problem: Die Daten des Energieversorgers sind als Grundlage für die Berechnung nicht ausreichend. Sie müssen vielmehr mit den Werten der Heizkostenabrechnung kombiniert werden. Von der zunächst für sechs Monate gültigen individuellen Informationspflicht betroffen sind Immobilienbesitzer mit mindestens zehn Wohneinheiten. Sie müssen nun die Kostenprognosen ihrer Gas- und Wärmelieferanten für alle Mieter*innen individualisieren – eine Herausforderung, die neben einem enormen zeitlichen und bürokratischen Aufwand auch eine fundierte Datenbasis erfordert.

Online-Service für die Energiekosten-Prognose

Um Immobilienbesitzer*innen und -verwaltungen zu entlasten, bietet Techem, ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, allen Bestandskunden ab Oktober einen kostenlosen Online-Service zur Erstellung der individuellen Energiekosten-Prognose an. Auf Basis der letzten Heizkostenabrechnung und in Kombination mit den Informationen der Gas- und Wärmelieferanten berechnet Techem die Kostenprognose pro Wohneinheit und stellt diese als PDF zum Download im Kundenportal bereit – schnell, einfach und rechtskonform. Zur Berechnung müssen Kunden lediglich die Preisprognose ihres Energieversorgers für die jeweilige Liegenschaft in das Portal einpflegen. Im Anschluss können Vermieter*innen die Informationen direkt mit ihren Mieter*innen teilen und damit ihrer Mitteilungspflicht nachkommen.

Weitere Informationen ■

Quelle: Techem / ml

 

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