Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Umweltbundesamt

Konsequenter Umweltschutz spart viele Milliarden Euro

Treibhausgase, Stickstoffemissionen und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit und zerstören Ökosysteme. Zudem führen sie zu Produktionsausfällen, Ernteverlusten und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und erweitert.

Umweltschadenskosten müssen größere Rolle spielen

Prof. Dirk Messner, Präsident UBA: „Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das Thema sollte bei den aktuellen Diskussionen zum EU-Klimaziel oder zur EU-Agrarpolitik und deren nationaler Umsetzung – aber zum Beispiel auch in der Handelspolitik – eine deutlich größere Rolle spielen.“

Beispielsweise verursacht die Produktion eines Kubikmeters tropischen Hartholzes mindestens 1440 Euro Umweltschadenskosten, die Produktion von einer Tonne Beton mittlerer Festigkeit erzeugt Umweltschadenskosten von ca. 26 Euro.

Allein durch die Produktion von Transportbeton (also Beton, der in stationären Betonmischanlagen hergestellt und mit Betonmischfahrzeugen zur Baustelle geliefert wird) entstanden so im Jahr 2019 Umweltschadenskosten in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro. Sie waren damit fast so hoch wie der Gesamtumsatz der Branche von ca. 4,1 Mrd. Euro.

Durch das Recyceln von Baustoffen lassen sich Umweltschadenskosten in beträchtlichem Ausmaß sparen. So sinken zum Beispiel durch die Verwendung von Recycling-Stahl die Umweltschadenskosten pro Tonne um mindestens 350 Euro, bei Recycling-Aluminium sogar um 970 Euro.

Kostensätze angepasst

Die „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten“ berechnet auf wissenschaftlicher Basis die Kosten von Umweltbelastungen. Zu den Umweltschadenskosten gehören z. B. die Wiederherstellungskosten beschädigter Gebäude und anderer Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen, aber auch Geldbeträge, die Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen.

Gegenüber der „Methodenkonvention 3.0“ wurden die Kostensätze für Umweltbelastungen an das Jahr 2020 angepasst und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert.

Der Kostensatz für CO2-Emissionen stieg aufgrund der im Zeitablauf steigenden Schäden und der Inflationsanpassung von 180 Euro/t im Jahr 2016 auf 195 Euro/t im Jahr 2020. Werden die Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet, ergibt sich durch die dann stärker berücksichtigten zukünftigen Schäden sogar ein Kostensatz von 680 Euro/t für das Jahr 2020.

Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Mrd. Euro allein in Deutschland.

Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung

Für die TGA-Branche besonders relevant ist Kapitel 3 mit den Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung. So betragen beispielsweise im Jahr 2020 die Umweltkosten der Wärmeerzeugung der Haushalte in Deutschland (bei 195 Euro/tCO2 äq) bezogen auf Endenergie für Heizöl 7,14 Ct/kWh, für Erdgas 5,32 Ct/kWh, für Fernwärme inkl. Netzverlusten 7,62 Ct/kWh, für Stromheizungen inkl. Netzverlusten 13,71 Ct/kWh, für Biomasse im Durchschnitt 2,9 Ct/kWh und für oberflächennahe Geothermie 4,69 Ct/kWh.

 „Signifikante Dimension der Schäden“

Messner: „Diese Beispiele zeigen die signifikante Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt. Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.“ ■

Zum Download der Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze