Hintergrund: Verordnung vom Bundesfinanzhof kassiert
Das Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an einem Trinkwasseranschluss grundsätzlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belegen sind. Diese Verordnung hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 (Az. V R 61/03) aufgehoben. Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur ermäßigt (7%) besteuert werden. Eigentümer, die seit August 2000 derartige Arbeiten durchführen ließen und dafür den vollen Mehrwertsteuersatz gezahlt haben, sollten sich umgehend an ihren Wasserversorgungsbetrieb wenden und die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern, rät Haus & Grund Deutschland. Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser-Hausanschlüssen, das sind Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. ToR
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