Das Umweltbundesamt hat seine „Berechnungen der bundesdeutschen Treibhausgas-Emissionen für das Jahr 2025. Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz“ in der Reihe Climate Change | 36/2026 veröffentlicht. Die nach § 5 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres vorzulegenden Daten sind die Grundlage für die Feststellung der Über- oder Unterschreitungen gemäß §§ 4 (2) und 5 (2) KSG, sowie für die Erfüllung der Aufgaben des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. KSG § 11, § 12). www.umweltbundesamt.de