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3 Tipps zur Heizungsprüfung und -optimierung

Gemäß der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) müssen Eigentümer von erdgasbetriebenen Zentralheizungen (auch Etagenheizungen) seit dem 01. Oktober 2022 eine Überprüfung ihrer Anlage von einem Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger durchführen lassen. Diese Tipps sollten Sie beachten:

Tipp 1: Normen für die Heizungsprüfung

Technikprofis haben oft die DIN EN 15378 von 2008 im Kopf. Die Heizungsprüfung in der EnSimiMaV erfordert allerdings kein normiertes Verfahren. Stattdessen gibt die Verordnung eine knappe Checkliste mit vier Prüfpunkten vor:

  1. Ist die verbaute Anlage auf einen effizienten Betrieb eingestellt?
  2. Ist ein hydraulischer Abgleich notwendig?
  3. Werden effiziente Heizungspumpen eingesetzt?
  4. Sind Rohrleitungen und Armaturen ausreichend gedämmt?

Die Schnellbewertung dieser energetischen Effizienzkriterien ist verpflichtend; ebenso die Text-Dokumentation der Ergebnisse. Wer dennoch nach dem DIN-Verfahren prüft, liegt nicht falsch, sondern geht lediglich über die EnSimiMaV-Anforderungen hinaus.

 

Tipp 2: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Ergibt die Heizungsprüfung die Notwendigkeit, das bestehende Heizungssystem einzuregulieren, dann ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Pflicht. Zusätzlich gilt eine generelle Pflicht für zentrale Gasheizsysteme in bestimmten Gebäudetypen und -größen: Nichtwohngebäude ab 1000 m² beheizter Fläche oder Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten.

Eine Norm existiert bislang nicht. Stattdessen verlangt die EnSimiMaV den hydraulischen Abgleich nach „Verfahren B“ der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“. Das Berechnungsverfahren B ermittelt eine Teilhandlung des hydraulischen Abgleiches, die Berechnung der Heizlast Raum für Raum, in Anlehnung an die DIN EN 12831. Der hydraulische Abgleich gewinnt ebenfalls in der BEG-Reform 2023 an Gewicht. Ab dann ist ausschließlich die Einregulierung nach Verfahren B förderungsfähig; das Verfahren A nicht.

Tipp 3: Zur schnelleren Umsetzung Software einsetzen

Der Einsatz passgenauer digitaler Tools, wie Optimus für den hydraulischen Abgleich oder die HKLS-Komplettlösung „ETU-Planer“ der Hottgenroth Gruppe, unterstützt maßgeblich. Das im ETU-Planer integrierte CAD-Modul erlaubt die schnelle Erfassung von Gebäude- und Anlagendaten. So werden energetische und haustechnische Berechnungen, wie der hydraulische Abgleich direkt in einer Anwendung kombiniert. Das ermöglicht die Optimierung bestehender Installationen oder die effiziente Planung neuer, grüner TGA-Systeme.

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