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HOAI

BIngK: “Ingenieure fühlen sich verladen“

Am 7. Juni 2013 hat der Bundesrat den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angenommen und damit einen erheblichen Anteil von originären Planungsleistungen der Ingenieure erneut aus der Honorarordnung ausgegrenzt (Bericht von TGA Fachplaner)

Die Bundesingenieurkammer ( BIngK ) kritisiert „die von Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler nach langem Nichtstun im Schweinsgalopp durchgeprügelte und fehlerhafte Verordnung als Zumutung für die Ingenieure, weil sie die unzureichende Honorierung wichtiger Ingenieurleistungen gegenüber Architektenleistungen zementiert.“ Die Ingenieure fordern von der Bundesregierung endlich aufzuhören, diese Art der Politik fortzusetzen.

„Ein Schlag ins Gesicht aller Ingenieure“
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, bezeichnete die Entscheidung des Bundesrats, den vom BMWi vorgelegten Verordnungsentwurf ohne Korrekturen durchzuwinken, als schwarzen Tag für die freiberuflich tätigen Bauingenieure. Kammeyer: „Die Verabschiedung der HOAI 2013 ohne die Rückführung der vom BMWi fälschlicherweise als Beratungsleistungen diffamierten originären Planungsleistungen ist ein Schlag ins Gesicht aller Ingenieure und stellt einen Angriff auf alle Freien Berufe dar.“

BIngK: „BMWi die Zuständigkeit für die HOAI entziehen“


Dabei fühlen sich die Ingenieure bereits zum zweiten Mal von der Politik gelinkt. Denn trotz mehrerer Gutachten, die die Rückführung der ausgegrenzten Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI begründet haben, hat das BMWi alle Argumente mit Verweis auf eventuell mögliche Kritik aus Brüssel vom Tisch gewischt und die bereits 2009 per ordre de Mufti verfügte Herausnahme wesentlicher Planungsleistungen aus der HOAI fortgeschrieben.

Damit sind Umweltverträglichkeitsstudien, Thermischer Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen ohne fachliche Begründung als Beratungsleistungen abqualifiziert worden. Kammeyer dazu: „Das BMWI hat kein einziges stichhaltiges Argument vorgelegt, mit dem sich die Angst vor Brüssel hätte begründen lassen.“ Aus der Erfahrung der letzten Monate fordert die Bundesingenieurkammer, „dass dem BMWi die Zuständigkeit für die HOAI entzogen wird, weil es offensichtlich nicht in der Lage ist, den ihm auferlegten ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen“. ■

Link-Tipp:

Der AHO hat in seiner Newsletter Ausgabe 2 – Juni 2013 einen Überblick über die neuen Regelungen der HOAI veröffentlicht. Zum Download