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Drei Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD dürften auch den Preis für Wärmepumpenstrom beeinflussen und dann eine klare Botschaft aussenden.
Der Artikel kompakt zusammengefasst
■ Laut Koalitionsvertrag sollen die Strompreise durch politische Maßnahmen um mindestens 5 Ct/kWh verringert und zusätzlich die (vermutlich dafür verringerten) Strom-Netzentgelte möglichst stabilisiert werden.
■ Kombiniert man diese Ankündigung (vereinfacht) mit den davon unabhängig ermittelten „Endverbrauchspreisen der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025“, ergibt sich ein neuer Preisrahmen bis 2050.
■ Überträgt man diesen Preisrahmen mit typischen Wirkungsgraden auf Wärmekosten, die nur den Energieeinkauf berücksichtigen, zeigt sich für die Bereitstellung von Wärme ein künftig deutlich steigender Heizenergiekostenvorteil von Wärmepumpen gegenüber Gas-Heizungen.
Im Endspurt vor der Bundestagswahl hatte die CDU bei einem Regierungsauftrag ein Sofortprogramm angezeigt. Punkt 1 darin: „Wir senken die Stromsteuer und die Netzentgelte – für eine Entlastung von mindestens 5 Cent pro kWh. Der Strom muss für alle günstiger werden.“ Inzwischen liegt der Koalitionsvertrag [1] mit folgender Ankündigung vor:
„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh [mutmaßlich fehlt hier: bei den Strompreisen] mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“
Die einfach zu realisierende Minimierung der Stromsteuer würde sich für Haushaltstrom und die Netzentnahme von Heizungs-Wärmepumpen mit 2,32 Ct/kWh (brutto) auswirken. Im Koalitionsvertrag gibt es auch Vorschläge, die sich auf den Gaspreis auswirken würden, allerdings nur unspezifisch bzw. hätte eine Umsetzung der vorgeschlagenen Abschaffung der Gasspeicherumlage für die nachfolgenden Betrachtungen keine relevante Auswirkung.
Bis 2050 projizierte Energiepreise
Parallel zu den Koalitionsverhandlungen hat das Umweltbundesamt Mitte März 2025 die Publikation „Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025. Methodik und Daten“ [2] veröffentlicht. Ausgangspunkt sind die in den Rahmendaten definierten Brennstoff- und CO2-Bepreisungspfade. Über Annahmen zu den jeweiligen weiteren Preisbestandteilen werden die entsprechenden Endverbrauchspreise ermittelt und dargestellt.
Die Endverbrauchspreise sind auf den Preisstand 2023 normiert und für das Jahr 2023 und von 2025 bis 2050 im Abstand von 5 Jahren dokumentiert. Ausgewiesen werden unter anderem der Strompreis für Haushaltskunden, ein Preis für Wärmepumpenstrom (WP-Strom) und der Gaspreis für Haushalte. Die Preise sind jeweils Mittelwerte ohne regionale Ausprägungen. Sie sind transparent aufgeschlüsselt nach ihren aktuellen Preisbestandteilen.
Statische Kombination von Projektion und Ankündigungen

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Die Daten der UBA-Publikation berücksichtigen nicht die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutierten energiepolitischen Maßnahmen. Sollten diese „die Spielregeln“ ändern, wäre es erforderlich, die Daten aufgrund zahlreicher Wechselwirkungen zu korrigieren. Dies kann hier nicht geleistet werden. Möglich ist aber, die Endverbrauchspreise rechnerisch anzupassen.
Um einen die politischen Ankündigungen abbildenden WP-Strompreis zu ermittelt, wird zunächst der Preis für Haushaltsstrom neu berechnet:
Basis ist der Haushalts-Strompreis aus der UBA-Publikation. Für ihn wird ab 2025 die Stromsteuer von 2,05 auf 0,1 Ct/kWh (jeweils netto) gesenkt. Die dann noch an 5 Ct/kWh (brutto) fehlende Strompreissenkung wird durch ein reduziertes Netzentgelt vorgenommen. Die Realisierung der Strompreissenkung über das Netzentgelt ist für WP-Strom aufgrund der bestehenden Regularien der ungünstigste Fall. Ab 2026 gibt es dann zwei Varianten:
Variante 1: Die Absenkung der Netzentgelte wird als dauerhafter Eingriff mit konstantem Wert bezogen auf das Jahr 2025 betrachtet.
Variante 2: Das reduzierte Netzentgelt im Jahr 2025 wird ab 2026 fixiert (gedeckelt, durch den Bezug auf das Jahr 2023 sinkt es dann real bis 2050).
Der Haushalts-Strompreis wird dann rechnerisch in einen Wärmepumpen-Strompreis überführt1):
● Das verringerte Netzentgelt wird entsprechend der BNetzA-Festlegungen für Modul 2 um 60 % reduziert. Auf das Herausrechnen eines nicht bekannten Grundpreises wurde verzichtet.
● Zudem wird die Konzessionsabgabe auf den für Sondervertragskunden üblichen Wert von 0,11 Ct/kWh gesenkt.
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Durch den Eingriff in die Kostenstruktur wurde statt eines prozentualen Abschlags die Modul-2-Regelung nach §14a EnWG angewendet und eine Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden berücksichtigt. Damit ergibt sich ein etwas höherer WP-Strompreis gegenüber der WP-Strompreis-Ermittlung für die Projektionen. Hintergrund: Der größte Hebel der Modul-2-Regelung ist ein reduzierter Netzentgeltarbeitspreis, wodurch die Wirkung der Ankündigung im Koalitionsvertrag beim Wärmepumpen-Strompreis etwas gedämpft wird.
…………..
Vergleich über den Einkaufspreis der Energie für die bereitgestellte Wärme
Bild 3 überträgt die originalen Endverbrauchspreise aus den Projektionsdaten mit typischen Jahresnutzungsgraden (JNG) für eine Gas-Heizung sowie die originalen und die aus den politischen Ankündigungen abgeleiteten WP-Strompreise mit typischen Jahresarbeitszahlen (JAZ) auf einen nur den Einkauf der Hauptenergie berücksichtigenden Wärmebereitstellungspreis.
In der oberen Diagrammhälfte von Bild 3: Die hellorangefarbene Kurve mit einem nur theoretisch erreichbaren Jahresnutzungsgrad von 1,0 (bezogen auf den Brennwert Hs) entspricht den vom Heiz- auf Brennwert umgerechneten Originaldaten. Der Preisanstieg resultiert insbesondere aus dem steigenden CO2-Preis und dem in [2] definierten Anstieg des Netzentgelts. Darüber liegen zwei Kurven mit in der Praxis erreichbaren Jahresnutzungsgraden von 0,93 und 0,88.
In der unteren Diagrammhälfte von Bild 3: Die hellblaue Kurve ergibt sich aus den Originaldaten für den Wärmepumpenstrom und einer angenommenen Jahresarbeitszahl von 3,2. Zu erkennen ist ein sehr stabiler Preis für die bereitgestellte Wärme. Und er ist wesentlich niedriger bei der Gas-Heizung. Darunter liegt die dunkelblaue Kurve auf dem Niveau einer dauerhaften Strompreissenkung um 5 Ct/kWh bezogen auf das Jahr 2025. Der Preis für die bereitgestellte Wärme verringert sich dadurch deutlich. Die drei grünen Kurven mit drei unterschiedlichen Jahresarbeitszahlen berücksichtigen die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag im vollen Umfang (wörtlich) und frieren das Netzentgelt nach der Absenkung im Jahr 2025 dauerhaft und ohne Inflationsausgleich ein. Real sinkt es dadurch in der Folgejahren.

JV
Bewertung und Ausblick
Wichtig ist, dass sich die Energie- und Wärmepreise in Bild 3 wie für die Treibhausgas-Projektionen auf das Jahr 2023 („Barwert“) beziehen. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die Gaspreisbremse mit einem Referenzpreis von 12 Ct/kWh für einen wesentlichen Verbrauchsanteil (Entlastungskontingent: 80 % des Referenzverbrauchs). Der Referenzpreis wird in der Vorschau ab 2036 überschritten und voraussichtlich nicht bei diesem Niveau politisch gebremst. Auf der Rechnung steht dann allerdings ein deutlich höherer Preis. Durch den Nutzungsgrad der Gas-Heizung liegt der Wärmepreis noch darüber.
Die Energiekosten für die Wärmebereitstellung mit einer Wärmepumpe sind bereits auf Basis der originalen WP-Strompreise für die Treibhausgas-Projektionen deutlich geringer als bei der Gas-Heizung und bezogen auf das Jahr 2023 sind sie (real) sehr stabil. Werden zusätzlich die Strompreise wie angekündigt dauerhaft gesenkt, ergeben sich sogar bezogen auf das Jahr 2023 sinkende Heizenergiekosten auf ohnehin schon niedrigem Niveau.
Das Ziel einer dauerhaften echten Deckelung des Netzentgelts ohne Inflationsausgleich wäre eine besondere Botschaft – sie ist aus heutiger Sicht allerdings kaum finanzierbar. Insofern dürfte die Realisierung der tatsächlichen Strompreissenkung eher in der Nähe der dunkelblauen Kurve liegen. Mit einer JAZ über 3,2 auch leicht darunter. Jochen Vorländer
Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier Energieträger
Literatur
[1] Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode. Berlin: 9. April 2025
[2] Kreidelmeyer, Sven; Kemmler, Andreas: Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025. Methodik und Daten. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, März 2025