Investitionszuschuss für Eigentümer
Daneben hinaus können seit Januar 2009 die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich zur bestehenden Förderung mit zinsgünstigen Krediten auch für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss erhalten. Wer z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert, die alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauscht oder eine kontrollierte Wohnungslüftung nachrüstet, kann einen Zuschuss von 5% der Investitionssumme, maximal 2500 Euro erhalten. Eine Zusage erfolgt ab einem Mindestbetrag von 300 Euro. (Einzelmaßnahmen, die durch Zulagen oder Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln Dritter gefördert werden, können nicht bezuschusst werden.) Gleichzeitig wurde der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5% der Investitionssumme, max. 3750 Euro, erhöht.
Weitere Bedingungen und Infos auf: www.kfw-zuschuss.de . ToR
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