Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und besteht aus einer Basis- und einer Bonusförderung, die mit einem Vollbenutzungsstunden-Faktor abgewertet wird, wenn ein Zielwert von 5000 Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag nicht erreicht wird. Die Basisfördersätze werden je installiertem kW el in bis zu fünf Stufen kumuliert, was einer degressiv gestuften Förderung entspricht. Kleine Anlagen erhalten somit eine höhere spezifische Förderung. Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO einhalten. ToR
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