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Förderung

Die Kälte-Klima-Richtlinie wurde novelliert

Am 1. Dezember 2020 ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie vom 27. August 22020 in Kraft getreten. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen (sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen), wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen.

Die bisherige Kälte-Klima-Richtlinie wurde erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums, administriert wird das Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de/kki).

Bei den stationären Anlagen ist die Förderung wie bisher modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Erstmals werden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels auch kleine Anlagen, wie sie zum Beispiel in Dorfläden eingesetzt werden, gefördert.

Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine entsprechende Pauschale in Anspruch nehmen.

Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das BAFA entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit einem Förderrechner der NKI unverbindlich abgeschätzt werden. ■