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Förderung

KfW-Zuschuss Barrierereduzierung wieder verfügbar

Seit dem 5. Januar 2021 können private Eigentümer und Mieter wieder Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW beantragen. Am 25. November 2020 hatte die KfW die Antragstellung zum dritten Mal gestoppt, weil die Bundesmittel für das Programm aufgebraucht waren.

Für 2021 stehen nun etwas mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Fördertopf um 30 Mio. Euro auf insgesamt 130 Mio. Euro erhöht.

Über das KfW-Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung sind unter anderem beim Badumbau eine Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze und die Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme) förderfähig. Weitere Infos: www.kfw.de/455-B