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Arbeitshilfe

Auslegungsfragen zur Legionellenverordnung 

Es ist Aufgabe der Betreiber, zu prüfen und zu entscheiden, ob von ihnen betriebene Anlagen in den Anwendungsbereich der sogenannten Legionellenverordnung, die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV), fallen.

Das wirft im Einzelfall naturgemäß viele Fragen zum Anwendungsbereich, aber auch zu den Betriebsanforderungen sowie zu Informations- und Prüfpflichten auf.

Antworten bietet jetzt der am 7. November 2019 veröffentlichte Auslegungsfragenkatalog der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI).

Die LAI ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde 1964 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört die Erarbeitung von Auslegungshinweisen für die in der Praxis der Länder aufgetretenen Auslegungsfragen von bundesweit geltenden Vorschriften sowie die Erarbeitung von technischen Auslegungen, u.a. im Themenfeld Luftreinhaltung.

Der Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) wurde durch den LAI-Ausschuss „Anlagenbezogener Immissionsschutz / Störfallvorsorge (AISV)“ ausgearbeiteten und mit dem LAI-Ausschuss für Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug (RUV) abgestimmt. Der LAI hat der Veröffentlichung auf der 138. Sitzung am 24. und 25. September 2019 zugestimmt. Für den Vollzug der 42. BImSchV sind die Länder zuständig. ■